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Digitaler Bauantrag

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Die digitale Antragstellung

Seit dem 13. Dezember 2022 nehmen wir nur noch digitale Anträge (über das Schweriner Serviceportal) nach BauVorlVO M-V entgegen.

Möchten Sie in unserer Landeshauptstadt Schwerin auf einem Baugrundstück bauen, die Nutzung eines Gebäudes ändern oder einen Antrag auf eine Verwaltungsleistung der unteren Bauaufsichtsbehörde stellen?

Wir haben unseren Online-Service auf Ihre Wünsche ausgerichtet und bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit folgende Anträge und Anzeigen in elektronischer Form einzureichen:

  • Baugenehmigung beantragen(§ 64 LBauO M-V),
  • Baugenehmigung (vereinfachten Verfahren) beantragen (§ 63 LBauO M-V),
  • Baugenehmigung für eine Werbeanlagen beantragen (§ 63 LBauO M-V),
  • Bauvorbescheid beantragen (§ 75 LBauO M-V),
  • Genehmigungsfreistellung für Wohnbebauungen in B-Plangebieten (§ 62 LBauO M-V),
  • Isolierte Abweichung von Bauvorschriften beantragen (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V),
  • Antrag auf Akteneinsicht
  • Antrag auf Akteneinsicht - Zugang für Bauherren
  • Antrag auf Akteneinsicht - Zugang für Entwurfsverfasser
  • Bauantrag - Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen (§ 83 LBauO M-V),
  • Beseitigung von Anlagen anzeigen (§ 61 LBauO M-V),
  • Bauantrag - Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
  • Vergabe einer Hausnummer beantragen
  • Bautechnische Nachweise zur Prüfung einreichen (Standsicherheit / Brandschutz) (§ 66 LBauO M-V),
  • Anfrage nach dem Ortsbaurecht
  • Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung (§ 77 LBauO M-V),
  • Anzeige zur Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten (§ 76 LBauO M-V),
  • Antrag auf Genehmigung nach Erhaltungssatzung

Sie benötigen

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  • einen Internetanschluss
  • eine gültige E-Mail-Adresse
  • Ihre Antragsunterlagen nach BauVorlVO M-V, die Pläne müssen als PDF-Dokument vorliegen und dürfen eine Größe von 100 MB nicht überschreiten.

Vor der ersten digitalen Antragstellung empfehlen wir Ihnen sich die allgemeinen Hinweise und das Vorgehen durchzulesen

So gehen Sie vor

1. Schritt - Vorbereitung auf die digitale Antragstellung

Als Bauherr müssen Sie einen geeigneten Entwurfsverfasser für die Erstellung der Antragsunterlagen nach § 65 Abs. 1 LBauO M-V beauftragen.

Als Entwurfsverfasser empfehlen wir Ihnen vorab einen formlosen Antrag auf Zusendung der Zugangsdaten zum Online-Bauportal über die Email: bauordnung@schwerin.de zu stellen. In Ihrem Online-Bauportal können Sie noch einfacher die Antragstellung vornehmen.

Vor der digitalen Antragstellung sind die Antragsangaben bereit zu halten und die Bauvorlagen zu erstellen. Welche Bauvorlagen grundsätzlich für die Genehmigung des Vorhabens notwendig sind, regelt vorwiegend die Bauvorlagenverordnung M-V.

Als Bauherr müssen Sie einen geeigneten Entwurfsverfasser für die Erstellung der Antragsunterlagen nach § 65 Abs. 1 LBauO M-V beauftragen.

Als Entwurfsverfasser empfehlen wir Ihnen vorab einen formlosen Antrag auf Zusendung der Zugangsdaten zum Online-Bauportal über die Email: bauordnung@schwerin.de zu stellen. In Ihrem Online-Bauportal können Sie noch einfacher die Antragstellung vornehmen.

Vor der digitalen Antragstellung sind die Antragsangaben bereit zu halten und die Bauvorlagen zu erstellen. Welche Bauvorlagen grundsätzlich für die Genehmigung des Vorhabens notwendig sind, regelt vorwiegend die Bauvorlagenverordnung M-V.

Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V
2. Schritt - Wahl der Antragstellung (Antragsassistenten / beschleunigte Antragstellung)

Sie können bei der Antragstellung zwischen einem Antragsassistenten und einer beschleunigten Antragstellung wählen.

  • Im Rahmen des Antrages mit Antragsassistenten erhalten Sie eine interaktive Hilfestellung. Das Antragsformular und die Baubeschreibung werden durch Ihre Angaben im Laufe des Antragsassistenten erstellt und müssen daher nicht zuvor vorliegen. Alle weiteren digitalen Bauvorlagen halten Sie bitte im pdf-Format bereit. Welche Bauvorlagen Sie grundsätzlich benötigen, wird vorab angezeigt.
  • Für die beschleunigte Antragstellung halten Sie bitte die alle erforderlichen Angaben und digitalen Bauvorlagen im pdf-Format bereit. Welche Bauvorlagen Sie grundsätzlich benötigen, wird vorab angezeigt.

Das Antragsformular und die Baubeschreibung werden durch Ihre Angaben im Laufe des Antragsassistenten erstellt
3. Schritt - Wahl der Antragsart

Wählen Sie bitte je nach Ihrem Bauvorhaben das entsprechende Antragsverfahren aus:

  • einen digitalen Bauantrag (§ 64 LBauO M-V),
    • Antrag für genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen, die nicht unter § 63 LBauO M-V fallen, wie z.B. Bauvorhaben an Gewerbeobjekten, Wohn- und Geschäftshäuser
  • einen digitalen Bauantrag im vereinfachten Verfahren (§ 63 LBauO M-V),
    • Antrag für reine Wohngebäude, sonstige bauliche Anlagen (die keine Gebäude sind), Nebengebäude und Nebenanlagen von Wohngebäuden und Mobilställe. Für Werbeanlagen bitte das nächste Verfahren verwenden.
  • einen digitalen Bauantrag für Werbeanlagen (§ 63 LBauO M-V),
    • Antrag für Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche mit mehr als 1 m²
  • einen digitalen Antrag auf Vorbescheid (§ 75 LBauO M-V),
    • Für einzelne Fragen zu einem konkretem Vorhaben
  • eine digitale Vorlage in der Genehmigungsfreistellung (§ 62 LBauO M-V),
    • Antrag für Wohngebäude, sonstige bauliche Anlagen (die keine Gebäude sind), Nebengebäude und Nebenanlagen von Wohngebäuden im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, wenn die Voraussetzungen nach § 62 LBauO M-V vorliegen. 
  • einen digitalen Antrag auf isolierte Abweichung (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V)
  • Und weitere Anträge und Auskünfte, die im Portal angeboten werden.
4. Schritt - Angaben zum Antrag

Für die Registrierung Ihres Antrages benötigen wir von Ihnen einige Angaben:

  • Angaben zum Bauherr mit Adress- und Kontaktdaten,
  • Angaben zum Entwurfsverfasser mit Adress- und Kontaktdaten,
  • Angaben zum Grund- und Flurstück.

Wenn Sie den Antrag mit dem Antragsassistenten wählen, erfragen wir auch alle Angaben entsprechend des öffentlich bekannt gemachten Antragsformulars und der Baubeschreibung. Das Antragsformular und die Baubeschreibung werden durch Ihre Angaben im Laufe des Antragsassistenten erstellt und müssen daher nicht zuvor vorliegen. 

5. Schritt - Wahl einer Signaturvariante
  • mit Signatur

Ihre digital vorliegenden und im Vorfeld elektronisch signierten Antragsunterlagen (mit qualifizierter elektronischer Signatur) können schnell und einfach einzeln übertragen werden.

Bei Antragstellung mit dem Antragsassistenten werden das Antragsformular und die Baubeschreibung durch Ihre Angaben im Laufe des Antragsassistenten erstellt. Die Signierung und Übertragung erfolgt anschließend. 

  • mit einem Mantelbogen

Als Ersatz für die Unterschriften auf den jeweiligen übertragenen Bauvorlagen wird ein Mantelbogen als Beleg mit Angaben zum Absender und mit Auflistung aller Dokumente angeboten. Die Unterschrift des Antragstellers kann auf dem Antragsformular entfallen, wenn eine nachträgliche Bestätigung mit den zugesandten Anmeldedaten über einen Link erfolgt. Sie erhalten dazu eine Email.

6. Schritt - Übertragen der Unterlagen
  • Laden Sie bitte alle Ihre Antragsunterlagen hoch.
  • Erzeugen Sie Ihr vorausgefülltes Antragsformular basierend auf den bisher eingegebenen Daten und übertragenen Antragsunterlagen.
  • Erzeugen Sie Ihren vorausgefüllten Mantelbogen basierend auf den bisher eingegebenen Daten und übertragenen Antragsunterlagen.
  • Im beschleunigten Antragsverfahren wird das Antragsformular nicht über die eingegebenen Daten erstellt. Ihr eigenständig ausgefülltes Antragsformular ist zu übertragen.

Hinweis Sie können erst fortfahren, wenn alle Antragsunterlagen inkl. dem Antragsformular dem Antrag in digitaler Form beiliegen. 

7. Schritt - Bestätigung der Kontrollseite

Mit der Kontrollseite können Sie Ihre bisherigen Angaben überprüfen und überarbeiten.

8. Schritt - Bestätigung der kostenpflichtigen Antragstellung

Für die Genehmigung wird eine Baugenehmigungsgebühr erhoben, die sich nach den in der Baugebührenverordnung festgelegten Sätzen bemisst. Der Betrag richtet sich nach der Höhe des Bauwertes,liegt jedoch bei mindestens 50€.

Wichtig: Mit Bestätigung und Versendung des Antrages gilt der Bauantrag als eingereicht.

Baugebührenverordnung - BauGebVO M-V
9. Schritt - Bauauskunft für Bauherr und Entwurfsverfasser

Nach Antragstellung erhalten der Bauherr und der Entwurfsverfasser eine Eingangsbestätigung mit Verweis auf Ihr Online-Bauportal über die hinterlegte Email-Adresse. Die Zugangsdaten, wie Benutzername und Passwort werden separat an Sie versendet.

Während der Prüfung des Antrages und danach wird sämtliche Korrespondenz über die Plattform geführt.

Die Beteiligten haben jederzeit die Möglichkeit, sich über den Stand der Prüfung einen Überblick zu verschaffen und den Stand der beteiligten Fachbehörden einzusehen.

Nach Erteilung der Baugenehmigung wird diese auf der Plattform abgelegt, die von den Beteiligten eingesehen werden kann.

Eine Mitteilung zur erteilten Baugenehmigung erfolgt über die hinterlegte Email-Adresse.

Die im Baufortschritt der Bauaufsicht vorzulegenden Nachweise werden von den Beteiligten über das Online-Bauportal übermittelt.

Ihre Vorteile auf einem Blick

Sehr geringe technische Voraussetzungen

Die Antragstellung ist ohne Angabe von Zugangsdaten möglich.

Sie benötigen lediglich einen Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse.

  • Für die Antragstellung benötigen Sie keine Zugangsdaten.
  • Für die Antragstellung bieten wir Ihnen zwei verschiedene Verfahren an: 
    • Antrag mit Antragsassistenten und
    • beschleunigtes Antragsverfahren.

  • Die technischen Voraussetzungen zur Antragstelllung (Internetanschluss und Email-Adresse) sind sehr gering.
  • Die erforderlichen Bauvorlagen müssen nicht mehr 2- fach ausgedruckt, sondern nur noch digital hochgeladen werden. Dadurch entfallen die Druckkosten.
  • Für die Signierung der Unterlagen stehen Ihnen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
    • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und
    • Erklärung als Ersteller der Bauvorlagen auf einem Mantelbogen. Antragsformular und Mantelbogen können handschrift unterzeichnet und gescannt über das Online-Bauportal oder per Post nachträglich zugesandt werden. 
  • Nur mit der digitalen Antragstellung erhalten Sie einen Zugang zu Ihrem Online-Bauportal und die gesamte Korrespondenz erfolgt digital. In Ihrem Online-Bauportal erhalten Sie weitere Hilfestellung zum Verfahren.
  • Beratungsgespräche können über Videokonferenzen durchgeführt werden.
  • Der Bearbeitungsstand, wie z.B. Stand der Beteiligungen von Fachbehörden, ist nach der Registrierung unabhängig von Ort und Zeit online einsehbar.
  • Über das Online-Bauportal können nachträglich weitere digitale Unterlagen eingereicht werden.
  • Der Bescheid Ihres Antrages (z.B. Baugenehmigung) wird im Online-Bauportal abgelegt und steht Ihnen ab da an zur Verfügung.
Antrag mit Antragsassistenten oder beschleunigtes Antragsverfahren

Für die Antragstellung bieten wir Ihnen zwei verschiedene Verfahren an: 

  • Antrag mit Antragsassistenten und
  • beschleunigtes Antragsverfahren.
Transparenz im Genehmigungsverfahren

Nur mit der digitalen Antragstellung erhalten Sie einen Zugang zu Ihrem Online-Bauportal und die gesamte Korrespondenz erfolgt digital. In Ihrem Online-Bauportal erhalten Sie weitere Hilfestellung zum Verfahren.

Der Bearbeitungsstand, wie z.B. Stand der Beteiligungen von Fachbehörden, ist nach der Registrierung unabhängig von Ort und Zeit online einsehbar.

Nur mit der digitalen Antragstellung erhalten Sie einen Zugang zu Ihrem Online-Bauportal und die gesamte Korrespondenz erfolgt digital. In Ihrem Online-Bauportal erhalten Sie weitere Hilfestellung zum Verfahren.
Kommunikation und der Austausch von Dokumenten über das Online- Bauportal

Nur mit der digitalen Antragstellung erhalten Sie einen Zugang zu Ihrem Online-Bauportal und die gesamte Korrespondenz erfolgt digital.

In Ihrem Online-Bauportal erhalten Sie weitere Hilfestellung zum Verfahren.

Über das Online-Bauportal können nachträglich weitere digitale Unterlagen eingereicht werden.

Der Bescheid Ihres Antrages (z.B. Baugenehmigung) wird im Online-Bauportal abgelegt und steht Ihnen ab da an zur Verfügung.

Beratungsgespräche ortsunabhängig

Beratungsgespräche können telefonisch und über Videokonferenzen durchgeführt werden.

Kosten- und Zeitersparnis

Die erforderlichen Bauvorlagen müssen nicht mehr 2- fach ausgedruckt und gefaltet, sondern nur noch digital hochgeladen werden. Dadurch entfallen die Druckkosten. Sie und die Verwaltung sparen u.a. mit der digitalen Zusendung der Unterlagen viel Zeit.  

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Online Dienste

Inhaltliche Fragen zum Bauvorhaben

beantworten Ihnen gerne die Kolleginnen und Kollegen der entsprechenden Stadtteile.

Bei Fragen rund um das Online Bauportal wenden Sie sich bitte an:

FG Bauordnung

Frau Jana Greve

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin