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Landtags­wahl

© Landeshauptstadt Schwerin

Allgemeines

Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gehören zur Grundlage der demokratischen Ordnung in Deutschland. Wer wählt, nimmt großen Einfluss auf die Politik des Landes. Dieses gilt auch für die Bundesländer, denn der Wähler entscheidet mit seiner Stimme, wer regiert und wer die Gesetze in Mecklenburg-Vorpommern macht.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist gleichzeitig das Landesparlament von Mecklenburg-Vorpommern. Er besteht aus insgesamt 71 Abgeordneten. Der Sitz des Landtages von M-V ist seit 1990 das Schweriner Schloss.

Bei Landtagswahlen hat jeder Wähler/jede Wählerin zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei).
Die Legislaturperiode von Landtagswahlen beträgt fünf Jahre.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat III Wirtschaft, Bauen und Ordnung

Herr Bernd Nottebaum
Kreiswahlleiter
Raum: 6.013 (Aufzug B)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin - Wahlbehörde Dezernat III Bauen, Umwelt und Verkehr

Frau  Sophie Loulou Hentschel
stellv. Stadt- und Gemeindewahlleiterin, Koordinatorin Wahlen
Raum: 6.005 (Aufzug B)

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

   
   
   
   
   

 

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