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Überwachungsbedürftige Gewerbe

Überwachungsbedürftige Gewerbe

In Deutschland wird eine Reihe von Gewerben besonders überwacht:

  • der Gebrauchtwarenhandel mit
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    • Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
    • Altmetallen, soweit es sich nicht um Edelmetalle oder edelmetallhaltige Legierungen handelt.
  • der Betrieb von Auskunfteien und Detekteien, die Auskünfte über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten beschaffen,
  • die Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • der Betrieb von Reisebüros und die Vermittlung von Unterkünften,
  • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
  • die Herstellung und der Vertrieb spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

Wenn Sie eines dieser Gewerbe ausüben wollen, so wird nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, Ihre Zuverlässigkeit überprüft.
Zu diesem Zweck brauchen Sie- neben der Gewerbeanmeldung - ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde.

Gesetzliche Grundlagen
§§ 14, 38 Gewerbeordnung (GewO)

Benötigte Dokumente

  • Personalausweise oder Reisepass (nur mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Einzelunternehmer Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (im Bürgerbüro zu beantragen) nach § 30 Abs. 5 BZRG, Belegart 9,
    bei juristischen Personen von allen gesetzlichen Vertretern beantragen!
    Kosten: je 13 Euro
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister juristische Person (formloser Antrag in FG Gewerbeangelegenheiten)
    bei juristischen Personen zusätzlich von allen gesetzlichen Vertretern (im Bürgerbüro beantragen) zur Vorlage bei einer Behörde; Belegart 9
    Kosten: je 13 Euro
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Kontakt

Fachdienst Ordnung
Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Fax:      +49 385 545-2419
E-Mail:   gewerbe@schwerin.de

 

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Landeshauptstadt Schwerin -
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Sven Walter
Fachgruppenleiter
Raum: 1.083

Am Packhof 2-6
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