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Ordnungswidrigkeiten anzeigen
Volltext
Melden Sie die Ordnungswidrigkeit bei der zuständigen Stelle bzw. der Polizeidienststelle.
Handlungsgrundlage(n)
- § 46 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- § 47 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- § 158 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO)
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Fachlich freigegeben am
30.07.2025