
Jugendsozialarbeit richtet sich mit ihren Angeboten an junge Menschen (12-26 Jahre), welche aufgrund sozialer Benachteiligungen und/ oder individueller Beeinträchtigungen im besonderen Maße sozialpädagogische Utnerstützung benötigen. Die Förderung von sozialer Integration, der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie die Eingliederung in die Arbeitswelt stehen hier ebenso im Vordergrund wie die Befähigung hin zu einer eingeständigen Lebensweise (vgl. § 13 SGB VIII).
Die Landeshauptstadt Schwerin erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag u.a. mittels finanzieller Unterstützung des Europäischen Sozialfonds in den Bereichen Jugendsozialarbeit in Jugendtreffs, Jugendsozialarbeit an Schulen (geläufig unter dem Begriff Schulsozialarbeit), Straßensozialarbeit (Streetwork) und der Jugendberufshilfe.
Träger der Jugendsozialarbeit sind freie Träger der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Schwerin.