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Einbürgerung

Einbürgerung

 © Fotolia/stadtratte

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Eine Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit und im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland, ausreichende Deutschkenntnisse und ein bestandener Einbürgerungstest.

In unseren Onlinediensten erhalten Sie genauere Informationen zur Einbürgerung. Sie können in unserem Serviceportal (siehe unten) ebenso eine unverbindliche Schnellprüfung (Quick-Check) durchführen. Bei einem positiven Ergebnis können Sie die Einbürgerung gleich online beantragen. Sofern Sie aber eine Beratung wünschen oder den Antrag gern persönlich abgeben möchten, buchen Sie gern online einen Termin.

Wir weisen Sie freundlichst darauf hin, dass die Anzahl der Anträge im Moment stark ansteigt. Die Bearbeitungszeiten betragen im Moment durchschnittlich ca. 18 Monate (Stand Mai 2025).

 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Ausländerbehörde

Frau Conny Schwentner
Fachgruppenleiterin
Raum: E.081

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Öffnungszeiten
Montag 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

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