Seit 1. Januar 2018 gelten neue Miethöchstwerte für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (bitte beachten: Die neuen Werte gelten für Bewilligungszeiträume, die nach dem 01.01.2018 begonnen haben). Als Maßstab für die Angemessenheit der Miete gilt die Gesamtmiete. Diese setzt sich aus der Nettokaltmiete, den sogenannten kalten Betriebskosten sowie den Heizkosten nach dem bundesweiten Heizspiegel zusammen.
Unter den Begriff kalte Betriebskosten fallen insbesondere die Kosten für die Grundsteuer, gegebenenfalls die Kosten für den Aufzug, die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung, die Gebäudereinigung, die Gartenpflege, den Allgemeinstrom, den Schornsteinfeger, die Gebäudeversicherung, den Hauswart und für den Antennen- bzw. Kabelanschluss. Zusätzlich sind die Abschläge für Heiz- und Wasserkosten zu belegen.
Die Werte ergeben sich aus dem Mietvertrag sowie den nachträglichen Anpassungen vor allem der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten, die in der Regel mit den Jahresendabrechnungen dem Mieter mitgeteilt werden.
Tipps zum Sparen von Heizkosten sowie den aktuellen bundesweiten Heizspiegel erhalten Sie auf HEIZSPIEGEL.DE (externe Seiten).
Aktuell gelten die folgenden Miethöchstwerte zuzüglich dem sich aus dem Heizspiegel ergebenden Wert (in Abhängigkeit von der Größe der Wohnfläche des Hauses (nicht Wohnung) und der Wärmeart:
Personenanzahl
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Faktor m²
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Obergrenze Nettokaltmiete in Euro
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Obergrenze kalte Betriebskosten in Euro
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1
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45
|
227,70
|
63,00
|
2
|
60
|
203,60
|
84,00
|
3
|
75
|
379,50
|
105,00
|
4
|
90
|
455,40
|
126,00
|
5
|
105
|
531,30
|
147,00
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Berechnungsbeispiele (Fernwärme, Mehrfamilienhaus mit über 1.000 qm):
BG
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Faktor m²
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Kaltmiete
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kalte Betriebskosten
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Bruttokaltmiete
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Kosten für Heizung
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Summe
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1
|
45
|
227,70
|
63,00
|
290,70
|
72,75
|
363,45
|
2
|
60
|
303,60
|
84,00
|
387,60
|
97,00
|
484,60
|
3
|
75
|
379,50
|
105,00
|
484,50
|
121,25
|
605,75
|
4
|
90
|
455,40
|
126,00
|
581,40
|
145,50
|
726,90
|
5
|
105
|
531,30
|
147,00
|
678,30
|
169,75
|
848,05 |
Bei Umzügen beachten Sie bitte folgendes: Um die Gewissheit zu haben, dass die Kosten nach dem Umzug vollständig berücksichtigt werden, reichen Sie bitte das vom Vermieter ausgefüllte Mietangebot im Jobcenter Schwerin vor Unterzeichnung des Mietvertrages ein. Das Formular finden Sie im Anschluss. Bitte füllen Sie ggf. auch den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten und Mietkaution ein. Die Mietkaution kann nur als Darlehen gewährt werden und ist mit monatlich 10% des maßgebenden Regelbedarfs zurückzuzahlen.
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