Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Wohnungslosigkeit

Wohnungslosigkeit

Die Unterbringung in der Wohnungslosenunterkunft Schwerin ist nach den Maßgaben des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V geregelt.

Voraussetzung

Kein Wohn- und Schlafraum (auch an anderem Ort) verfügbar

Personengruppe

Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation über keinen Wohnraum oder eine andere Übernachtungsmöglichkeit verfügen.

 

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Wirtschaftliche Hilfen

Herr Robert Jacob
Sachbearbeiter Gemeinschaftsunterkünfte / Unterbringung Wohnungsloser
Raum: 1.107

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2152

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wirtschaftliche Hilfen

Herr Stephan Beling
Sachbearbeiter Gemeinschaftsunterkünfte / Unterbringung Wohnungsloser
Raum: 1.110

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2143

Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:

08:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 - 18:00 Uhr

 

Ansprechpartner außerhalb der Öffnungszeiten des Stadthauses

Wohnungslosenunterkunft Schwerin
Tel: +49 385 34335100