
Wir beraten Kinder, Jugendliche, Sorgeberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund- und Kieferbereiches.
Europäischer Fond für regionale Entwicklung
Europäischer Sozialfonds
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
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14. Februar 2021 geschlossen.
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Wir beraten Kinder, Jugendliche, Sorgeberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund- und Kieferbereiches.
Gesetzlich vorgeschriebene zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
Anhand der Untersuchungsergebnisse können folgende Aussagen getroffen werden
1. Erkrankung der Zahnhartsubstanz (Karies)
2. Erkrankungen der Weichgewebe (Gingivitis, Parodontitis)
3. Kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit
Durchführung der Gruppenprophylaxe
Das sind Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen, die vorrangig in Gruppen vom 3.-12. Lebensjahr durchgeführt werden (SGB V, §21).
Schwerpunkte sind die altersgerechte Anleitung zur Zahnpflege durch theoretische und praktische Impulse.
Elternbrief_Broschuere [Externer Link]
Öffentliche Beratungsangebote
Gesundheitsberichterstattung
Zur Beurteilung der Mundgesundheit im Einzugsbereich Schwerin werden die zahnärztlichen Untersuchungsergebnisse und die prophylaktischen und kurativen Leistungen schriftlich erfasst und ausgewertet und nach den Bestimmungen des Datenschutzes auf Anforderung unter anderem dem Ministerium für Soziales und Gesundheit und dem Bundesministerium für Gesundheit übermittelt.
Zahnärztliche Begutachtungen
(Nicht auf Anfrage von Privatpersonen)
Die Vorsorgeuntersuchung findet in den jeweiligen Einrichtungen einmal jährlich statt. Der genaue Untersuchungstermin wird rechtzeitig über die Kindereinrichtung bekanntgegeben.
Sie können nach telefonischer Terminabsprache durch die Sorgeberechtigten in den Räumlichkeiten des Zahnärztlichen Dienstes des Fachdienstes Gesundheit zahnmedizinisch untersucht werden.
Die Eltern / Sorgeberechtigten bekommen das Ergebnis der Untersuchung als Brief durch ihre Kinder bzw. über Erzieher bei Kita-Kindern ausgehändigt.
Soweit es zur Durchführung der Untersuchung erforderlich ist, verarbeiten wir personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten von Ihnen und Ihrem Kind. Der Schutz dieser Daten ist uns sehr wichtig. Nachfolgend möchten wir Sie darüber informieren, wer die Daten zu welchem Zweck verarbeitet und welche Rechte Sie haben, die Datenverarbeitung zu überprüfen und dagegen vorzugehen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
Gesundheitsamt Schwerin
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt:
Email: datenschutz@schwerin.de Durchwahl: 0385 - 5451267
Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der schulärztlichen Untersuchungen nach § 15 Absatz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (ÖGDG M-V) verpflichtet. Zur Durchführung der Untersuchung ist es gemäß § 2 Schulgesundheitspflege-Verordnung in Verbindung mit § 58 Absatz 2 und § 70 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) erforderlich, personenbezogene und Gesundheitsdaten von Ihnen und Ihrem Kind zu verarbeiten. Zu anderen Zwecken werden die Daten nicht personenbezogen weiterverarbeitet. Bei der Untersuchung erhobene Befunde werden aber in anonymisierter Form für statistische Auswertungen genutzt. Dazu sind wir nach § 16 Absatz 2 ÖGDG M-V befugt. Daraus gewinnen der Kinder- und Jugendarzt und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit einen Überblick über den Gesundheitszustand der Kinder in den Landkreisen/ den kreisfreien Städten und im Land.
Ihr Widerspruchsrecht
Die Verarbeitung erfolgt auf Grund eines Gesetzes. Dieses geht davon aus, dass in der Regel das öffentliche Interesse an der Verarbeitung überwiegt und die Verarbeitung daher zulässig ist. Sie können aber aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einlegen. Dann wird im Einzelfall geprüft, ob die weitere Verarbeitung zulässig ist. Das ist dann der Fall, wenn zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre geltend gemachten Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen.
Empfänger der Daten
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden durch die Zahnärztinnen und Zahnärzte der Zahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes (des Fachdienstes Gesundheit) des Landkreises/der kreisfreien Stadt sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verarbeitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen Ihre Daten nur nach unseren strengen Vorgaben verarbeiten und sind, wie auch die oder der die Untersuchung durchführende Ärztin oder Arzt, gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Speicherung der Daten
Die Fristen für die Aufbewahrung der im Zusammenhang mit der Untersuchung erhobenen Daten sind gesetzlich geregelt. Gemäß § 6 Absatz 2 der Schulgesundheitspflege-Verordnung sind wir dazu verpflichtet, Untersuchungsdaten noch 10 Jahre nach Abschluss der Untersuchung aufzubewahren.
Ihre Rechte
Neben dem Recht auf Widerspruch haben Sie das Recht, über die Verarbeitung Ihrer Daten von uns Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung Ihrer Daten und das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung zu.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
www.datenschutz-mv.de