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Strafverfahren / Jugendgerichts­hilfe

Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe

 © Mister QM/photocase.de

Die Mitwirkung im Jugendstrafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Jugend gemäß § 52 SGB VIII und § 38 JGG. Sie wird in Schwerin von der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS), einem spezialisierten, sozialpädagogischen Fachdienst, wahrgenommen.

Zur Erbringung dieser kommunalen Leistung wurde im Jahr 2008 ein Modellvorhaben zwischen der Landeshauptstadt Schwerin und der Sozial-Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend, Schwerin initiiert. Dieses modellhafte Wirken zwischen einem öffentlichen und einem freien Träger der Jugendhilfe hat sich als überaus erfolgreich dargestellt und wird seitdem in einem vertraglich geregelten Kooperationsprojekt weitergeführt. Die Fachaufsicht über alle MitarbeiterInnen der JuHiS obliegt dem Fachamt der Landeshauptstadt.

Die JuHiS hat die Aufgabe, Heranwachsende und Jugendliche (einschl. deren Eltern) während eines Jugendstrafverfahrens zu beraten und zu begleiten, wenn dies gewünscht wird. Die Tätigkeit der JuHiS leistet ihren Dienst dabei unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht. Sie unterbreitet dem Gericht einen Vorschlag, welche Reaktion aus sozialpädagogischer Sicht auf das straffällige Verhalten folgen sollte.

Im Jugendstrafverfahren wird Unterstützung angeboten für:
  • Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren und
  • Heranwachsende im Alter von 18-20 Jahren, die ihren Wohnsitz in Schwerin haben und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
  • Individuelle Hilfe: Die JuHiS informiert sich über die persönlichen, familiären und sozialen Gegebenheiten unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.
  • Jugendhilfe: Die JuHiS prüft, ob für die Jugendlichen Leistungen bzw. Hilfsangebote der Jugendhilfe in Betracht kommen.
  • Beratung und Betreuung: Die JuHiS berät die Jugendlichen bei den zu treffenden Entscheidungen und betreut sie während des gesamten Verfahrens.
  • sozialpädagogische Stellungnahme: Die JuHiS legt dem Gericht die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte dar, beschreibt das soziale Umfeld der Jugendlichen und nimmt zu jugendhilfebedeutsamen Gesichtspunkten Stellung.
  • Indirekte Entscheidungshilfe: Durch die Beschreibung der persönlichen Situation gibt die JuHiS Entscheidungshilfe für die Staatsanwaltschaft und für das Gericht in sämtlichen Stadien des Verfahrens (z. B.: mögliche Einstellungen des Verfahrens, drohende Untersuchungshaft, vor dem Urteilsspruch).
  • Wächterfunktion: Die JuHiS überwacht die richterlichen Weisungen bzw. Auflagen und berichtet dem Gericht über den Erfolg.
Entscheidungshilfen zum gesetzlichen Rahmen:
Ergänzend zu den Aufgaben bei Jugendlichen kommt bei Heranwachsenden die Frage hinzu, ob das Gericht Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anwenden soll. Das hängt von der persönlichen Entwicklung oder der Art, den Umständen und den Motiven der vorgeworfenen Straftat ab. Zu dieser Frage kann die JuHiS dem Gericht Entscheidungshilfe geben.
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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Jugend

Frau Kathrin Vahl
Leiterin
Raum: 3.068

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 545 2022
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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Jugend - Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe

Herr Sören Göldner
Sozialarbeiter/-pädagoge

Postanschrift: Am Packhof 2-6/Büroanschrift: Moritz-Wiggers-Straße 4
19053 Schwerin

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+49 385 555 858 56

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Frau Sylvia Streuer
Sozialarbeiterin/-pädagogin

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Herr Peter Schultz
Sozialarbeiter/-pädagoge

Moritz-Wiggers-Straße 4
19053 Schwerin

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