© Franziska Volpert
Am 28. November 2020 wurden die neuen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus von der Landesregierung M-V beschlossen.
Für Hochzeiten sind ab Dezember demnach insgesamt maximal 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichen Hausständen zugelassen. Neben dem Brautpaar können 8 weitere Personen anwesend sein (Gäste, Trauzeugen, Dolmetscher, Fotografen, Musiker, ect.).
NEU: Kinder bis 14 Jahren werden hierbei nicht mitgerechnet und zählen zusätzlich zu den 10 Teilnehmern, wenn Sie zu einem Haushalt eines anwesenden Erwachsenen gehören.
Eheschließungen können aus hygienischen Gründen nach wie vor nicht im Stadthaus stattfinden. Das Schleswig-Holstein-Haus ist zurzeit geschlossen. Im Rathaus werden hingegen weiterhin Trauungen angeboten. Die Gratulationen werden zukünftig in der Vorhalle des Rathauses oder vor dem Rathaus stattfinden.
Alle Gäste haben sich in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Die Anwesenheitsliste erhalten die Brautpaare im Standesamt. Anbei finden Sie das Dokument auch zum Download hinterlegt.
Auch während der Eheschließungen muss von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Mund- und Nasenschutzmaske getragen werden
Wir empfehlen außerdem die Nutzung der Corona-App der Bundesregierung. Der Mindestabstand zur diensthabenden Standesbeamtin muss von den Gästen und Brautpaaren eingehalten werden.
Das Standesamt Schwerin nimmt derzeit nunmehr schriftliche Anmeldungen zur Eheschließung entgegen. Die entsprechende Vollmacht finden Sie anbei. Die Vollmachten können (zusammen mit den Ausweis-Kopien und den Original-Dokumenten) auf dem Postweg an das Standesamt geschickt oder in den Hausbriefkasten des Stadthauses eingeworfen werden. Zusätzlich zur Vollmacht kann der Fragebogen zur Absprache ausgefüllt werden (siehe Dokument unten). Alternativ kann eine telefonische Absprache erfolgen.