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Legale Graffiti-Flächen

© dimbar76

Legale Graffiti-Flächen in Schwerin

Seit 2010 stellt die Landeshauptstadt Schwerin jungen Künstlerinnen und Künstlern aus der Graffitiszene legale Graffiti-Flächen zur Verfügung, um das Sprayen künstlerischer Werke auf freigegebenen Flächen zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um eine Fassade einer Sporthalle in der Ziolkowski Straße, um Teile einer Lärmschutzwand und um die Streetballanlage in Krebsförden, die Skateranlage in Lankow und den Innenhof des Külz Hauses.

Streetballanlage in Krebsförden, Immengang/Ecke Carl-Friedrich-Flemming-Straße
 © Landeshauptstadt Schwerin/Philipp Seemann
Infos auf einen Blick
Größe der Fläche 6 laufende Meter
Material der Fläche mindere Qualität
Kennzeichnung Anfänger

 

Sporthalle in der Ziolkowski Straße im Mueßer Holz
 © Landeshauptstadt Schwerin/Philipp Seemann
Infos auf einen Blick
Größe der Fläche 90 laufende Meter
Material der Fläche Beton/Putz
Kennzeichnung mehrere Kategorien, Anfänger, Jedermannwand und Hall of Fame

 

Innenhof des Külz Hauses, Dr.-Külz-Straße 3 - aufgrund von Umbaumaßnahmen aktuell gesperrt
 © Landeshauptstadt Schwerin/Philipp Seemann
Infos auf einen Blick
Größe der Fläche 30 laufende Meter
Material der Fläche Klinker und Putz
Kennzeichnung Nur nach Absprache mit Hausleitung und nur in den regulären Öffnungszeiten 10 - 18 Stunden möglich, keine Jedermannwand, Hall of Fame

 

Skaterpark/Sportpark Lankow, Ratzeburger Straße 44 - aufgrund von Umbaumaßnahmen aktuell gesperrt
 © Landeshauptstadt Schwerin/Philipp Seemann
Infos auf einen Blick
Größe der Fläche 120 laufende Meter
Material der Fläche Betonwand, wird sehr häufig genutzt
Kennzeichnung Jedermannwand, Hall of Fame, kaum Platz für Anfänger/evtl. Stress für Anfänger

 

Lärmschutzwand in Krebsförden, gegenüber vom Sieben-Seen-Center (über Eck Umgehungsstraße/Zum Schulacker)
 © Landeshauptstadt Schwerin/Philipp Seemann
 Infos auf einen Blick 
 Größe der Fläche  74 laufende Meter
 Material der Fläche  Metall/Beton
 Kennzeichnung  Nur die Wand am Gehweg und nur die Seite zum Gehweg. Ausgenommen die Glasflächen.
Jedermannwand
   

Achtung!
Die ehemalige Fläche parallel zum Görrieser Weg mit Durchgang zum Wohngebiet darf seit März 2011 nicht mehr besprüht werden.

 

Turnhalle Hegelstraße 10
 © Geodatenportal
Infos auf einen Blick
Größe der Fläche  
Anfänger (Rot): 15 m x 3 m
Wechselnde Bilder - keine Anfänger (Grün): 15 m x 6 m
Konzeptwand nach Absprache, keine Anfänger (Blau): 50 m x 6 m
Material der Fläche Beton, gute Qualität
Kennzeichnung Infos zu den Wänden im Jugendtreff Ost63.

 

"Spielregeln" zur Nutzung, die unbedingt beachtet werden müssen:

Für die Materialien bist Du selbst verantwortlich und verpflichtet, diese wieder wegzuräumen und sachgerecht zu entsorgen!

Zum Schutz Deiner Gesundheit solltest Du beim Sprayen eine Atemschutzmaske tragen.

Nutze nur die freigegebenen Flächen! Erkundige Dich also vorher, ob das Sprayen dort wirklich erlaubt ist. Ansonsten drohen Dir Straf- und Zivilverfahren!

Erkundige Dich nach den Regeln der Szene. Gehe respektvoll mit den Werken anderer Künstlerinnen und Künstlern um. Überspraye nicht einfach andere Bilder und setze keine "Tags" über andere Werke! Unter Sprayern kann das zu Problemen führen.

Besprühe bitte keine Fahrbahnen, Gehwege und Verkehrsschilder. Das ist kein Kavaliersdelikt. Der Eingriff in den Straßenverkehr ist illegal und teuer in der Beseitigung.

Spraye bitte nur auf den freigegebenen Flächen und nicht daneben.

Die Darstellung mit fremdenfeindlichen, rassistischen und antisemitischen sowie von pornografischen Inhalten werden wir nicht tolerieren.

Die Nutzung und das Sprayen erfolgt auf eigene Gefahr!

Haltet ihr Euch nicht an die "Spielregeln", gefährdet ihr damit die Freigabe von legalen Flächen!

Legale Graffiti-Flächen
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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Jugend

Raum: 3.001

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Jugend

Frau Dörte Kerinn
Sozialarbeiterin/-pädagogin Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Raum: 3.001

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

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