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Übergang Schule - ­Ausbildung - Beruf

Übergang Schule - Ausbildung - Beruf

 © Fotolia/magele-picture

Seit Inkrafttreten des SGB II sind drei Sozialleistungsträger für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren zuständig: Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie die Träger der Jugendhilfe.

Kernkompetenzen der Jugendhilfe liegen in der Jugendsozialarbeit und bei den Hilfen zur Erziehung. Die Agenturen für Arbeit sind erst Dienstleister in der beruflichen Beratung und in der Ausbildungsvermittlung. Die Jobcenter schließlich bieten professionelles Know-how bei der beruflichen Integration von Jugendlichen mit komplexen Bedarfslagen.

Flyer Wegweiser

JuSt 2.0 - Jugend Stärken im Quartier

 © Programmlogo

Die Unterstützung im Bereich der Jugendberufshilfe wird in der Landeshauptstadt Schwerin u.a. durch das Bundesmodellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ umgesetzt.

Das Projekt richtet sich an junge Schwerinerinnen und Schweriner im Alter von 12 bis 26 Jahren, die am Übergang von der Schule in den Beruf Unterstützung benötigen.

Beraten wird je nach Bedarf. Das kann ein einmaliges Gespräch sein oder auch ein Prozess, der intensiv begleitet wird. Mit dem Projekt sollen vor allem schulverweigernde Jugendliche erreicht werden, die differenzierte Hilfen benötigen, da, wo die regulären Angebote nicht mehr greifen.

Ziel ist es, gemeinsam die Stärken herauszuarbeiten, um einen individuell zugeschnittenen Integrationsplan für den jeweiligen Jugendlichen zu erstellen. Die jungen Frauen und Männer werden begleitet, um sie wieder in Schule, Ausbildung oder Arbeit zu integrieren.

Durch die Koordinierung der Landeshauptstadt Schwerin erfolgt eine enge Verzahnung verschiedenster Netzwerkpartner.

Das Vorhaben „JuSt 2.0“ wird für den Förderzeitraum vom 01.01.2019 - 30.06.2022 im Rahmen des Programms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Weitere Informationen zum Programm finden sich unter: www.jugend-staerken.de

Kontaktdaten der Projektträger

AWO Soziale Dienst gGmbH-Westmecklenburg

Mitarbeiter: Norbert Schmid
Anlaufstelle: Hamburger Allee 124, 16063 Schwerin
Mobil: +49 172 4525113
Festnetz: +49 385 488 588 48
E-Mail: just@awo-schwerin.de
Homepage: www.awo-schwerin.de

RegioVision GmbH Schwerin

Mitarbeiterin: Silvia Rödiger
Anlaufstelle: Hamburger Allee 124, 16063 Schwerin
Mobil: +49 162 72 75 835
Festnetz: +49 385 488 588 48
E-Mail: just@awo-schwerin.de
Homepage: www.regiovision-schwerin.de

Weitere Unterstützungsangebote

Jugendmigrationsdienst

Grunthalplatz 4, 19053 Schwerin
Tel.: +49 555 89 18
Ansprechpartnerin: Pia Tober
Träger: Sozial – Diakonische Arbeit – Evangelische Jugend
E-Mail: p.tober@soda-ej.de
Internet: www.soda-ej.de/migrationsarbeit/jugendmigrationsdienst/

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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Jugend

Frau Juliane Speidel
Koordinierung JUGEND STÄRKEN im Quartier
Raum: 3.002

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545 2113
+49 385 545 2009

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