Stand 14.01.2022
Liebe Eltern,
aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen im Zuge der Omikron-Variante hat das das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung seinen geltenden Kita-Stufenplan um einen Notfall-Plan erweitert.
Stufenunabhängig gilt: Bevor wegen eines erheblichen Personalmangels die gesamte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle geschlossen werden muss, soll für die einzelne betroffene Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle nach § 9 Absatz 2 Corona-KiföVO M-V durch das zuständige Jugendamt ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen werden. Während dieses generellen Besuchsverbotes soll insbesondere für Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur tätig sind und die für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind (Unabkömmlichkeit), eine Notbetreuung ermöglicht werden.
Informationen zum Kita-Stufenplan
Der Kita-Stufenplan richtet sich nach der neuen MV-Ampel. Eine generelle Schließung von Kindertageseinrichtungen wird es damit nicht mehr geben.
In den Stufen 1 bis 3 findet der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in der Kindertagesförderung statt.
Ab der Stufe 2 (gelb) ist es weiterhin zusätzlich zu den zu beachtenden allgemeinen Hygienehinweisen erforderlich, dass auch die Maskenpflicht im Hort in Innenräumen greift.
In der Stufe 3 (orange) wird ohne inhaltliche Änderungen weiterhin zusätzlich der Zugang von Externen stark eingeschränkt, Gruppen sollen – ohne Einschränkung der Betreuungszeiten – noch weiter getrennt werden. Elternversammlungen sollen dann digital durchgeführt werden. In dieser Stufe gilt es also, neue Kontakte zu vermeiden, um Infektionsrisiken zu verringern. Es kann wieder gesungen werden und sportliche Aktivitäten sind wieder möglich. Außerdem entfällt die Testpflicht der Eltern, um in der Bring- und Abholsituation die Kita betreten zu können.
In der Stufe 4 (rot) greift die Schutzphase. Diese umfasst weiterhin die Testpflicht für Eltern, um den Besuch der Kinder in der Kita und der Kindertagespflege zu ermöglichen. Das gilt selbstverständlich nicht für Geimpfte und Genesene. Eine Eingewöhnung neuer Kinder in der Kindertagesförderung kann in dieser Phase erfolgen, wenn die individuelle Situation dies zulässt und die Eingewöhnung mit Blick auf das Kindeswohl durchgeführt werden kann.
Welche Stufe wo gilt, teilt das Landesamt für Gesundheit und Soziales täglich mit.
Neben der 7-Tage-Inzidenz wird auch weiterhin zusätzlich die Auslastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern in MV und die 7-Tage-Inzidenz der stationär behandelten Menschen berücksichtigt.
Alle aktuellen Informationen und relevanten Dokumente zur Kindertagesförderung im Zusammenhang mit Corona einschließlich der stets aktualisierten FAQs finden Sie auf der folgenden Seite:
Informationen zur Kindertagesförderung
Neben der aktuellen Corona-Kindertagesförderungsverordnung finden sich dort auch alle Formulare für Eltern, darunter ein Vordruck zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses.