
- Die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, des Kindes, des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters zu einer solchen Erklärung.
- Die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen für das unterhaltsberechtigte Kind oder seines gesetzlichen Rechtsnachfolgers.
- Die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge der Eltern, welche nicht miteinander verheiratet sind.
- Die Auskunft über das alleinige elterliche Sorgerecht (Negativattest).