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Europäische Union
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19055 Schwerin
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				Öffnungszeiten Tourist-Information
				Montag - Freitag  10:00 - 18:00 Uhr
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Versammlungen unter freiem Himmel sind Kundgebungen und Aufzüge im öffentlichen Raum.
Versammlungen unter freiem Himmel sind gemäß § 14 Versammlungsgesetz bei der zuständigen Behörde anzumelden.
| Folgendes ist zu beachten: | 
|---|
| Anmeldefrist 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung unter freiem Himmel (d. h. 48 Stunden vor der Einladung zur Versammlung unter freiem Himmel) | 
| Form formlos (Sie können gern den Vordruck zur Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel nutzen.) | 
| Inhalt der Anmeldung 
 Im Vordruck werden alle relevanten Daten abgefragt. | 
| Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Onlinedienst für die Anmeldung zu nutzen 
 | 
| Gesetzesgrundlagen zu Versammlungen: Versammlungsgesetz Artikel 8 Grundgesetz | 
| Kontaktdaten zur Anmeldung 
 Fax: 
 Telefon: | 
