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Ausnahme­genehmigungen

Allgemeines

 © Denise Malenke

Die Verkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen. So zum Beispiel zum Parken auf gesperrten Flächen, zum Fahren in gesperrten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten für LKW.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in besonderen Fällen erteilt werden und ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese zu keiner Gefährdung oder Erschwerung des vorhandenen Verkehrs führt.

Übersicht über möglichen Ausnahmen:

Gewerbetreibende und Freiberufler

Auf Antrag werden für 1 Fahrzeug Parkerleichterungen gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für eine Bewohnerparkzone gewährt.

Voraussetzungen

ansässig in einer Bewohnerparkzone       Übersicht Bewohnerparkzonen

Benötigte Unterlagen

Gewerbetreibende, Freiberufler:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ablichtung des Fahrzeugscheines
  • Ablichtung der Gewerbeanmeldung/ Berufszulassung bei Freiberuflern/ Auszug Vereinsregister
  • Ablichtung (Auszug) des Mietvertrages für die Gewerberäume (bei Eigentum Ablichtung des Grundbuchauszuges)

 Kirchen und gemeinnützige Vereine:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ablichtung des Fahrzeugscheines
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Ablichtung (Auszug) des Mietvertrages für die Gewerberäume (bei Eigentum Ablichtung des Grundbuchauszuges)

 Formulare & Downloads

 Antragsformular

 Gültigkeitszeitraum

  • Die Ausnahmegenehmigung ist auf 1 Jahr befristet. Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf begründetem Antrag, welcher 1 Monat vor Ablauf zu stellen ist, verlängert werden.

 

Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen

1. Ausnahmegenehmigung (blauer EU-einheitlicher Parkausweis)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr „blauer EU – einheitlicher Parkausweis“

Voraussetzungen

  1. Außergewöhnliche Gehbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“ oder gleichgestellter Personenkreis oder
  2. Blindheit und mit Merkzeichen „BI“ oder
  3. Beidseitige Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
  • aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
  • ein Passfoto
  • Kopie Schwerbehindertenausweis bzw. Kopie des Bescheides des Versorgungsamtes

Besonderheiten

  • Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes zu stellen. (Link)

 Formulare & Downloads

Gültigkeitszeitraum

  • Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.

Gebühren

  • Die Genehmigung ist gebührenfrei.

Ansprechpartner

2. Ausnahmegenehmigung (orangefarbiger Parkausweis)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr „orangefarbener Parkausweis“

Voraussetzungen

  1. Das Merkzeichen „G“ und „B“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen( und der Lendenwirbelsäule, soweit dich diese auf das Gehvermögen auswirken) oder
  2. Das Merkzeichen „G“ und „B“ und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen  (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder
  3. Mit einer Erkrankung an Morbus Crohn oder an Colitis ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60 oder
  4. Doppeltem Stoma (künstlicher Darm –und Harnausgang), wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefülltes und beidseitig unterschriebenes Antragsformular
  • ärztliche Bescheinigung über Stomaversorgung (falls zutreffend )
  • aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
  • Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises (beidseitig)
  • Kopie des vollständigen aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes

 Formulare & Downloads

 Gültigkeitszeitraum

  • Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.

 Gebühren

  • Die Genehmigung ist gebührenfrei.

 Ansprechpartner

3. Ausnahmegenehmigung (gelber Parkausweis)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen und Menschen mit vorübergehender Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigungen „gelber Parkausweis

Voraussetzungen

  1. Das Merkzeichen „G“ und einen GdB von wenigstens 80 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule oder
  2. das Merkzeichen „G“ und einen GdB von wenigstens 70 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge oder
  3. einen künstlichen Darmausgang, künstliche Harnableitung oder einen Tracheostoma (einfacher Stomaträger), wenn allein hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

 Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter und beidseitig unterschriebenes Antragsformular
  • ärztliche Bescheinigung über Stomaversorgung (falls zutreffend)
  • aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
  • Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises (beidseitig)
  • Kopie des vollständigen aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes

 Formulare & Downloads

 Gültigkeitszeitraum

  • Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.

 Gebühren

  • Die Genehmigung ist gebührenfrei.

 Ansprechpartner

4. Ausnahmegenehmigung (befristeter gelber Parkausweis)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für besondere Gruppen von schwerbehinderte Menschen und Menschen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung „befristeter gelber Parkausweis“

Voraussetzungen

Vorübergehende erhebliche Mobilitätseinschränkungen mit einem höchstmöglichen Aktionsradius von ca. 100 Metern aufgrund:

  1. eines Unfalls,

einer Operation

  1. oder eine Krankheit (z.B. länger andauernde akute rheumatische oder Multiple Sklerose-Schübe oder
  2. wegen einer Gehbehinderung bzw. Mobilitätsbeeinträchtigung mit einem höchstmöglichen Aktionsradius von ca. 100 Metern und einem noch nicht abgeschlossenen Feststellungsverfahren nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch der Versorgungsverwaltung.

 Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter und beidseitig unterschriebenes Antragsformular
  • aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
  • formlose aktuelle ärztliche Bescheinigung über das Ausmaß und die Dauer der Gehbehinderung / Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Eingangsbestätigung der Versorgungsverwaltung zu dem beantragten Erst- bzw. Neufeststellungsverfahren nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Formulare & Downloads

Gültigkeitszeitraum

  • Die Ausnahmegenehmigung ist auf 6 Monate befristet. Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf begründetem Antrag verlängert werden.

 Gebühren

  • Die Genehmigung ist gebührenfrei.

Ansprechpartner

Handwerker und Soziale Dienste

Auf Antrag werden Parkerleichterungen gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für das gesamte Stadtgebiet Schwerin gewährt.

Voraussetzungen

  • Handwerker: Eintragung in der Handwerksrolle
  • Soziale Dienste: Im Rahmen der Pflegeversicherung tätig

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Eintragung Handwerksrolle bzw. Nachweis Pflegeberuf
  • Ablichtung des Fahrzeugscheines

Formulare & Downloads

Gültigkeitszeitraum

  • Die Ausnahmegenehmigung ist auf 1 Jahr befristet. Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer auf begründetem Antrag, welcher 1 Monat vor Ablauf zu stellen ist, verlängert werden.

Ansprechpartner

Zur Gurt-und Helmpflicht

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes / zum Tragen des Schutzhelms

Voraussetzungen

Eine Ausnahme von der Anschnallpflicht und des Tragens eines Schutzhelmes erfordert im Einzelfall eine erhebliche, durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesene Gesundheitsgefährdung durch den Gurt / Schutzhelm.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Ärztliche Bescheinigung ausgefüllt und unterschrieben vom behandelnden Arzt,

Formulare & Downloads

Gültigkeitszeitraum

  • Die Ausnahmegenehmigung wird vorübergehend (max. 1 Jahr) bzw. unbefristet erteilt.

 Gebühren

  • Die Genehmigung ist gebührenfrei

Ansprechpartner

Zum Sonntagsfahrverbot

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) und vom Verbot der Ferienreise- Verordnung

(§ 4 Abs. 1 FerienreiseVO)

Das Fahrverbot erfasst:

  • LKW über 7,5 t
  • sämtliche LKW (auch unter 7,5 t) mit Anhängern
  • Sattelkraftfahrzeuge (bestehend aus Zugmaschine und dem Sattelauflieger)
  • Tankfahrzeuge und LKW-Kipper
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, wenn die zulässige Nutzlast mehr als 40% des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • PKW unter 7,5 t mit Personenkabine und anschließender Ladefläche oder
  • als PKW zugelassene Kleintransporter, die ausschließlich der Güterbeförderung dienen, sind LKW und unterliegen bei Anhängerbetrieb dem Fahrverbot sowie
  • Wohnanhänger hinter LKW

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular einschließlich ausführliche Begründung

 Dauergenehmigungen

  • Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
  • Gebühr: 153,40 €
  • einzureichen sind: ausgefülltes Antragsformular einschließlich Begründung und die Zustimmung der IHK                                           

Einzelgenehmigungen

  • Gültigkeitsdauer: für einen einmaligen Transport
  • Gebühr: 30,70 €
  • einzureichen sind: ausgefülltes Antragsformular einschließlich Begründung

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Ansprechpartner

Onlinedienste für Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigungen für Behinderte

Ausnahmegenehmigung (blauer EU-einheitlicher Parkausweis)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr „blauer EU – einheitlicher Parkausweis“

Voraussetzungen

  1. Außergewöhnliche Gehbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“ oder gleichgestellter Personenkreis oder
  2. Blindheit und mit Merkzeichen „BI“ oder
  3. Beidseitige Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
  • aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
  • ein Passfoto
  • Kopie Schwerbehindertenausweis bzw. Kopie des Bescheides des Versorgungsamtes

Besonderheiten

  • Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes zu stellen. (Link)

 Formulare & Downloads

Gültigkeitszeitraum

  • Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.

Gebühren

  • Die Genehmigung ist gebührenfrei.

Ansprechpartner

Ausnahmegenehmigung (orangefarbiger Parkausweis)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen zur Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr „orangefarbener Parkausweis“

Voraussetzungen

  1. Das Merkzeichen „G“ und „B“ und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen( und der Lendenwirbelsäule, soweit dich diese auf das Gehvermögen auswirken) oder
  2. Das Merkzeichen „G“ und „B“ und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen  (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder
  3. Mit einer Erkrankung an Morbus Crohn oder an Colitis ulcerosa mit einem GdB von wenigstens 60 oder
  4. Doppeltem Stoma (künstlicher Darm –und Harnausgang), wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefülltes und beidseitig unterschriebenes Antragsformular
  • ärztliche Bescheinigung über Stomaversorgung (falls zutreffend )
  • aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
  • Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises (beidseitig)
  • Kopie des vollständigen aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes

 Formulare & Downloads

 Gültigkeitszeitraum

  • Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.

 Gebühren

  • Die Genehmigung ist gebührenfrei.
Ausnahmegenehmigung (gelber Parkausweis)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen und Menschen mit vorübergehender Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigungen „gelber Parkausweis

Voraussetzungen

  1. Das Merkzeichen „G“ und einen GdB von wenigstens 80 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule oder
  2. das Merkzeichen „G“ und einen GdB von wenigstens 70 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge oder
  3. einen künstlichen Darmausgang, künstliche Harnableitung oder einen Tracheostoma (einfacher Stomaträger), wenn allein hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

 Benötigte Unterlagen

  • ausgefüllter und beidseitig unterschriebenes Antragsformular
  • ärztliche Bescheinigung über Stomaversorgung (falls zutreffend)
  • aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
  • Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises (beidseitig)
  • Kopie des vollständigen aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes

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 Gültigkeitszeitraum

  • Die Genehmigung wird für einen Zeitraum von 5 Jahren erteilt.

 Gebühren

  • Die Genehmigung ist gebührenfrei.
Ausnahmegenehmigung (befristeter gelber Parkausweis)

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für besondere Gruppen von schwerbehinderte Menschen und Menschen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung „befristeter gelber Parkausweis“

Voraussetzungen

Vorübergehende erhebliche Mobilitätseinschränkungen mit einem höchstmöglichen Aktionsradius von ca. 100 Metern aufgrund:

  1. eines Unfalls,

einer Operation

  1. oder eine Krankheit (z.B. länger andauernde akute rheumatische oder Multiple Sklerose-Schübe oder
  2. wegen einer Gehbehinderung bzw. Mobilitätsbeeinträchtigung mit einem höchstmöglichen Aktionsradius von ca. 100 Metern und einem noch nicht abgeschlossenen Feststellungsverfahren nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch der Versorgungsverwaltung.

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  • ausgefüllter und beidseitig unterschriebenes Antragsformular
  • aktuelle Vollmacht bei gesetzlicher Vertretung
  • formlose aktuelle ärztliche Bescheinigung über das Ausmaß und die Dauer der Gehbehinderung / Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Eingangsbestätigung der Versorgungsverwaltung zu dem beantragten Erst- bzw. Neufeststellungsverfahren nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

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