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Baustellen

Baustellen

 © Ulrike Heese

Wer im Auftrag öffentlicher Maßnahmenträger für ein Bauvorhaben auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgraben, etwas lagern, aufstellen oder im Luftraum eine Leitung führen möchte, braucht eine Erlaubnis nach Verkehrsrecht, da der Straßenverkehr beeinträchtigt wird. Baustellen müssen so eingerichtet werden, dass die Arbeiten fachgerecht und unbehindert ausgeführt werden können. Anwohner*innen sowie Passanten und Passantinnen dürfen dabei nicht gefährdet werden.

 

Das Wichtigste in Kürze

Welche Unterlagen benötige ich?
  • vollständig ausgefülltes Antrag Baustelle
  • fachgerechter Verkehrszeichenplan, Lageplan, Signalzeitenplan, …

Sie können uns den Antrag per e-Mail zusenden. Wenn Sie auf dem Antrag nichts anderes angeben, erhalten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung per E-Mail.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
  • mindestens 2 – 4 Wochen
  • Bei Maßnahmen, die großräumige Umleitungen oder signaltechnische Anpassungen an bestehenden Analgen erfordern: mindestens 4 – 6 Wochen
  • Bei einfachen Maßnahmen (ausschließlich Haltverbote für z. B. einen Umzug): mindestens 6 Arbeitstage
  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.

Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.

Die zentrale Anlaufstelle für Baustellen ist die Straßenverkehrsbehörde in der Stadtverwaltung Schwerin. Dort werden weitere Stellen in das Verfahren eingebunden.

Was kostet die Straßensperrung?

Hier finden Sie einen Auszug aus der Gebührentabelle (Verwaltungs-und Sondernutzungsgebühren)

Baustellen in Schwerin
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Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Verkehrsmanagement

Frau Marleen Schröter
Sachbearbeiterin
Raum: 4.087

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545 1904

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Verkehrsmanagement

Frau Birgit Luck
Sachberarbeiterin
Raum: 4.087

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49385 545 1905

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