Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 30.06.2026 die Veröffentlichung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25.95.01 „Ludwigsluster Chaussee / Am Grünen Tal" beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan farbig dargestellt. Er umfasst einen Teilbereich des seit Juni 1997 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 25.95.01 „Ludwigsluster Chaussee / Am Grünen Tal".
Planungsziel ist die Absicht den Standort der Feuer- und Rettungswache Süd an der Graf-Yorck-Straße zu modernisieren und weiter zu entwickeln sowie die Art der baulichen Nutzung von Mischgebieten, einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „THW" und einer Fläche Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Möbelmarkt" in Gewerbegebiete zu ändern.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in der Zeit vom 24. August bis 23. September 2026 auf der Homepage der Landeshaupt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung sowie auf dem Landesportal Mecklenburg-Vorpommern unter www.bauportal-mv.de veröffentlicht. Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit wird eine physische Auslegung der Planunterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen einreichen. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
