
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 25.10.2010 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 54.08/1 "Werdervorstadt - Am Stadthafen" aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt und ist südlich der Amtstraße sowie östlich der Werderstraße gelegen. Der Werderhof und die Schlosspromenade am "Beutel" grenzen im Süden an das Plangebiet an. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Planungsziel ist es, auf der Fläche Wohnnutzung und einen Beherbergungsbetrieb zu errichten.
Am Mittwoch, dem 16.07.2025 um 18:00 Uhr fand hierzu die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Demmlersaal des Rathauses statt. Der Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft hat Ihnen die Ziele der geplanten Entwicklung vorgestellt und Ihre Anregungen aufgenommen.
Die Präsentation zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist unten eingestellt. Das Protokoll wird in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht.