
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 17.06.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 124 „Werdervorstadt - Nahversorger Möwenburgstraße“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt an der Möwenburgstraße. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Nahversorgers. Durch die städtebauliche Entwicklung ist die Bevölkerungszahl im Ortsteil Werdervorstadt gewachsen und ein Ausbau der Infrastruktur erforderlich. Der neue Einzelhandelsmarkt trägt zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfes bei. Erhebliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel oder auch raumordnerisch relevante Auswirkungen sind durch die Errichtung des Nahversorgers nicht zu erwarten.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 28. Juli 2025 bis 31. August 2025 statt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörigen Unterlagen sind hier online einsehbar sowie als zusätzliches Informationsangebot in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten in analoger Form zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen online unter stadtplanung@schwerin.de oder schriftlich per Post einreichen.
Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende, zur Planung erarbeitete umweltbezogene, Gutachten: Landschaftsplanerische Stellungnahme, Artenschutzbeitrag, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsuntersuchung, Baugrunduntersuchung sowie Auswirkungsanalyse.
Inhaltliche Schwerpunkte dieser Gutachten sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter. Es liegen Informationen über das Vorkommen von Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und Brutvögeln vor. Zudem sind die artenschutzrechtlichen Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt. Darüber hinaus sind die Geräuschemissionen von der gewerblichen Nutzung im Plangebiet auf die geplante Wohnnutzung sowie die erforderlichen schallschutztechnischen Maßnahmen erläutert.
Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.