Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Werdervorstadt - Nahversorger Möwenburg -
straße

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 124
"Nahversorger Möwenburgstraße"

Ausschnitt Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 17.06.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 124 „Werdervorstadt - Nahversorger Möwenburgstraße“ beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt an der Möwenburgstraße. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Nahversorgers. Durch die städtebauliche Entwicklung ist die Bevölkerungszahl im Ortsteil Werdervorstadt gewachsen und ein Ausbau der Infrastruktur erforderlich. Der neue Einzelhandelsmarkt trägt zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfes bei. Erhebliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel oder auch raumordnerisch relevante Auswirkungen sind durch die Errichtung des Nahversorgers nicht zu erwarten.

Der Bebauungsplanentwurf ist in der Zeit vom

28. Juli 2025 bis 31. August 2025

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung  sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V (Bauleitplanserver) unter www.bauportal-mv.de  einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplanes in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen online unter stadtplanung@schwerin.de, schriftlich oder per Post einreichen.

Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende, zur Planung erarbeitete umweltbezogene, Gutachten: Landschaftsplanerische Stellungnahme, Artenschutzbeitrag, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsuntersuchung, Baugrunduntersuchung sowie Auswirkungsanalyse.

Inhaltliche Schwerpunkte dieser Gutachten sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter. Es liegen Informationen über das Vorkommen von Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und Brutvögeln vor. Zudem sind die artenschutzrechtlichen Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt. Darüber hinaus sind die Geräuschemissionen von der gewerblichen Nutzung im Plangebiet auf die geplante Wohnnutzung sowie die erforderlichen schallschutztechnischen Maßnahmen erläutert.

Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Frau Ferida Music

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin