Der Hauptausschuss hat am 19.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 120 „Nahversorgungszentrum Friedrichsthal“ beschlossen.
Der Bebauungsplan überplant einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans 14.91.01 „Friedrichsthal“. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 120 werden die bisherigen Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans ersetzt.
Im regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzept (REHK) ist der Standort des vorhandenen Einzelhandelsbetriebs als städtebaulich integrierter, solitärer Grundversorgungsstandort mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten ausgewiesen. Im Rahmen der Betrachtung von stadtteilspezifischen Ausstattungen an Grundversorgungsangeboten erwähnt das REHK, dass im Stadtteil Friedrichsthal eine grundsätzlich unterdurchschnittliche Angebotsausstattung vorliegt. Eine räumliche Versorgungslücke ist erkennbar.
Am Standort befindet sich derzeit ein Lebensmitteldiscounter. Mit der Fertigstellung des in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Neubaugebiets und dem Zuzug der Einwohnerinnen und Einwohner nach Friedrichsthal soll das Einzelhandelsangebot im Stadtteil durch einen Lebensmittelvollsortimenter ergänzt werden.
Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung und Nachverdichtung des Nahversorgungszentrums Friedrichsthal. Die Planung hat den Zweck, Einkaufsmöglichkeiten innerhalb des Stadtteils Friedrichsthal zu verbessern und somit der gestiegenen Nachfrage der Bevölkerung nachzukommen. Mit einem Discounter und einem Vollsortimenter am Standort entstehen Synergien in der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfes, somit wird das Angebot insgesamt verbessert.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Friedrichsthal und ist ca. 6,4 km vom Stadtzentrumentfernt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,41 ha und wird räumlich im Westen und Norden durch eine öffentliche Grünfläche begrenzt, im Osten durch die öffentliche Straßenverkehrsfläche des Lützower Ringes sowie im Süden durch die öffentliche Straßenverkehrsfläche der Lärchenallee.
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Die Flächennutzung weicht von der zukünftigen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel ab. Diese Abweichung kann über eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes korrigiert werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.
Der Bebauungsplanentwurf lag vom 27.07. bis zum 06.09.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen eingebracht werden. Momentan werden alle eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und für die städtischen Gremien vorbereitet.
