Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 12.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131 „Mueß – An den Lewitzwiesen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 28.02.2025 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planung sieht die Errichtung von zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäusern vor. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über eine Stichstraße mit Wendemöglichkeit, die vom Consrader Weg abzweigt. Entlang des Consrader Weges sind zwei Mehrfamilienhäuser mit maximal drei Geschossen vorgesehen. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 131 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden zu schaffen. Die Planung führt die bestehende Bebauung am Nedderfeld im Ortsteil Mueß nach Süden fort und bildet an dieser Stelle den Abschluss der vorhandenen Siedlungsstruktur.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 19.03.2025 im Rahmen der Sitzung der Ortsteilvertretung Mueß im „Mueßer Dörphus“ statt. Dabei stellte der Fachdienst die Ziele der geplanten städtebaulichen Entwicklung vor. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 09.07.2025 bis einschließlich 12.09.2025.
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 13.10.2026 die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 131 „Mueß – An den Lewitzwiesen“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans ist in der Zeit vom 30.10.2026 bis einschließlich 04.12.2026 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bauleitplanserver) unter www.bauportal-mv.de einsehbar. Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplans in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2–6 (Rondell, 4. Etage), während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Veröffentlichungsfrist können Sie Ihre Stellungnahmen elektronisch unter stadtplanung@schwerin.de übermitteln, bei Bedarf können Sie Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgeben.
