Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 09.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 „Werdervorstadt – Hafenwerk Schwerin“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 04.08.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines maritimen Dienstleistungszentrums. Dieses umfasst eine Anlegestelle für Boote mit Betankungsmöglichkeit und Einrichtungen zur Entsorgung von Abwasser aus Booten. Ergänzend sind Ferienhäuser, Wohnmobilstellplätze und gastronomische Angebote vorgesehen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am 23.04.2025 im Rahmen der Ortsteilvertretungssitzung Schelfstadt, Werdervorstadt, Schelfwerder im Demmlersaal des Rathauses statt. Dabei stellte der Fachdienst die Ziele der geplanten städtebaulichen Entwicklung vor. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 27.06.2025 bis einschließlich 27.07.2025.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und werden bei der weiteren Planung berücksichtigt. Die erforderlichen Fachgutachten und Fachbeiträge werden derzeit vorbereitet. Auf dieser Grundlage werden die Planunterlagen weiter konkretisiert.
