
Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 17.06.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 124 „Werdervorstadt - Nahversorger Möwenburgstraße“ beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt an der Möwenburgstraße. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Nahversorgers. Durch die städtebauliche Entwicklung ist die Bevölkerungszahl im Ortsteil Werdervorstadt gewachsen und ein Ausbau der Infrastruktur erforderlich. Der neue Einzelhandelsmarkt trägt zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfes bei. Erhebliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel oder auch raumordnerisch relevante Auswirkungen sind durch die Errichtung des Nahversorgers nicht zu erwarten.
Der Bebauungsplanentwurf lag vom 28. Juli 2025 bis zum 31. August 2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen eingebracht werden. Momentan werden alle eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und für die städtischen Gremien vorbereitet.