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Nahversorger Möwenburgstraße

Bebauungsplan Nr. 124
"Nahversorger Möwenburgstraße"

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 31.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans der Nr. 124 „Nahversorger Möwenburgstraße“ beschlossen. Am 17.06.2025 beschloss der Hauptausschuss, den Bebauungsplan öffentlich auszulegen.
Nach der Bekanntmachung lag der Entwurf des Bebauungsplans vom 28.07. bis zum 31.08.2025 öffentlich aus. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen eingebracht werden.
Die Stellungnahme des Vertreters des Hanse-Centers stellte die Planungsabsichten in Frage. Es wurde behauptet, dass die gesetzlichen Voraussetzungen, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen, nicht vorlägen. Nach Abstimmung und auf Wunsch des Investors sowie des künftigen Betreibers wird das Verfahren von einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf ein Regel- bzw. Vollverfahren nach §§ 2 ff. BauGB umgestellt. Dazu wurden alle Gutachten erneut geprüft und ein Umweltbericht erstellt, der im vereinfachten Verfahren nicht erforderlich war.

Aus diesem Grund hat Hauptausschuss am 16.06.2026 die erneute Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 124 „Nahversorger Möwenburgstraße“ beschlossen.

Durch die städtebauliche Entwicklung ist die Bevölkerungszahl im Ortsteil Werdervorstadt gewachsen und ein Ausbau der Infrastruktur erforderlich. Die Nahversorgung wird derzeit durch einen über 25 Jahre alten Einzelhandelsstandort, das Hanse-Center in der Güstrower Straße, bedient. Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteiles haben in Schreiben und Gesprächsrunden an die Kommunalpolitik und die Verwaltung gefordert, dass ein größerer Einkaufsmarkt errichtet werden muss. Mit diesem Bebauungsplan wird dieser Anregung Rechnung getragen.
Der Bebauungsplan Nr. 124 „Nahversorger Möwenburgstraße“ überplant einen Teilbereich des seit 2016 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 93.15 „Südlich der Möwenburgstraße“. Der Bebauungsplan Nr. 93.15 regelt die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten, so dass keine Einzelhandelsentwicklung durch Discounter oder Fachmärkte auf ehemaligen Gewerbeflächen entsteht. Mit dem Bebauungsplan Nr. 124 wird die Entwicklung städtebaulich gesteuert, indem gezielt ein Lebensmittelvollsortimenter geplant wird. Der Bebauungsplan Nr. 124 „Nahversorger Möwenburgstraße“ wird mit Erlangung der Rechtskraft in seinem Geltungsbereich den geltenden Bebauungsplans Nr. 93.15 „Südlich der Möwenburgstraße“ ersetzen.

Der neue Einzelhandelsmarkt trägt zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs bei. Erhebliche Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel oder auch raumordnerisch relevante Auswirkungen sind durch die Errichtung des Nahversorgers nicht zu erwarten.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt und ist ca. 1,4 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,35 ha und wird räumlich durch die Möwenburgstraße im Norden begrenzt, im Osten, Süden und Westen grenzen gemischte gewerbliche Bebauung und brachliegende Freiflächen an. Im Süden befinden sich auch Reihenhäuser.

Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gemischte Baufläche und Wohnbaufläche dargestellt. Die Flächennutzung weicht von der zukünftigen Nutzung als sonstiges Sondergebiet Einzelhandel ab. In einem eigenständigen parallelen Verfahren wird die Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans in Sonderbaufläche und im östlichen Teilbereich in Grünfläche geändert.

Der Bebauungsplanentwurf lag vom 27.07. bis zum 06.09.2026 öffentlich aus. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen eingebracht werden. Momentan werden alle eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und für die städtischen Gremien vorbereitet.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Frau Ferida Music

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin