Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Integriertes Stadtentwick­lungskonzept

Integriertes Stadtentwicklungskonzept

 © Landeshauptstadt Schwerin

Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin hat 2003 erstmals ein „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ (ISEK) beschlossen, das sich insbesondere dem Spannungsfeld von Wohnbaulandnachfrage, Erneuerung historischer und erhaltenswerter Stadtstrukturen und dem bedrohlichen Wohnungsleerstand widmete. Das Konzept wurde 2006 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung erfolgte in zwei räumlich getrennten Schritten: 2009 die Fortschreibung für den „Stadtumbau der Großwohnsiedlungen“ und 2010 für die „Erneuerung der Innenstadt“ einschließlich der Konzeption für „Schritte ans Wasser“.

Parallel zu dieser räumlichen Ausprägung integrierter Stadtentwicklungsplanung fand in der Stadt  seit 2004 ein mehrjähriger Diskussionsprozess über ein „Leitbild Schwerin 2020“ statt. Das Leitbild „Schwerin 2020: offen - innovativ- lebenswert“ ist das Ergebnis eines umfangreichen Arbeits- und Diskussionsprozesses, der im Februar 2011 mit Beschluss durch die Stadtvertretung vorerst abgeschlossen wurde.

Die 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts verknüpft das Leitbild „Schwerin 2020“ mit den Zielen räumlicher und fachlicher Planungen zu einer gesamtstädtischen und multisektoralen Strategie.

Da ein wesentlicher Teil der Umsetzung der Ziele des Konzeptes bzw. des Leitbildes der Förderschwerpunkt „Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung“ des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Periode 2014-2020 ist, werden die vier Handlungsfelder des EFRE- Förderschwerpunkts den Leitthemen des Leitbildes zugeordnet. Innerhalb dieser Leitthemen und Handlungsfelder werden Maßnahmen aufgrund ihrer Bedeutung und ihrer Realisierungschance in kurz-, mittel- und langfristige Prioritätenstufen eingeordnet.

Die 3.Fortschreibung ist eine Ergänzung der vorhandenen Konzepte, es ersetzt nicht die Ziele der „Stadterneuerung der Innenstadt“, der Strategie der „Stadt ans Wasser“ und des „Stadtumbaus der Großwohnsiedlungen“ aus der letzten, zweiten Fortschreibung.
 
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des ISEK erfolgte über ein mehrwöchiges „Bürgerforum“ im Internet sowie eine öffentliche Informationsveranstaltung im März 2015. In diesem Rahmen wurden insbesondere zwölf Projekte der ersten Priorität aus dem Konzept zur Diskussion gestellt. Dazu gab es Anregungen und Hinweise, die auch zu Veränderungen in der Gewichtung der Projekte führten.

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat das ISEK danach fachlich bewertet und die Fördervoraussetzungen für die vorgeschlagenen Bauvorhaben geprüft. Vom Ministerium wurden die folgenden fünf Vorhaben als förderwürdig anerkannt, weil sie geeignet sind, „die im Operationellen Programm des Landes festgelegten strategischen Entwicklungsziele zu erreichen“.

  • Sanierung der Grundschule John Brinkman
  • Neubau einer Kindertagesstätte in Schwerin-Süd
  • Umbau des Freilichtmuseums Schwerin-Mueß
  • Sanierung des Wichernsaals
  • Schaffung einer neuen Grünanlage am Nordufer des Ziegelinnensees

Konzeptdokumente

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft

Herrn Andreas Thiele
Fachdienstleiter
Raum: 4.063

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2656
+49 385 545-2609

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Stadtentwicklung

Frau Ute Franke
Technische Sachbearbeiterin
Raum: 4.062

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2660

Was sonst noch interessant ist