Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Gemeinwohl­orientierte Bodenpolitik

Gemeinwohlorientierte Bodenpolitik

Um kommunale Wohnraumförderung langfristig und dauerhaft zu betreiben, ist die Verfügbarkeit von Grund und Boden von grundlegender Bedeutung. Die bedarfsgerechte Versorgung mit Bauland ist eine kommunale  Pflichtaufgabe.  Um ausreichend Wohnbauland für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung stellen zu können und um die Ziele der integrierten Stadtentwicklung Schwerin umsetzen zu können, ist eine vorausschauende, langfristig orientierte gemeinwohlorientierte Bodenpolitik notwendig. Die Landeshauptstadt Schwerin strebt an, bei bedeutenden städtebaulichen Entwicklungsvorhaben über den Grund und Boden möglichst als Zwischenerwerber zu verfügen, um im Rahmen der Erarbeitung eines Bebauungsplans die städtebaulichen Ziele selbst bzw. ggf. mit einem geeigneten Kooperationspartner umzusetzen. Deshalb hat die Landeshauptstadt Schwerin seit September 2019 folgende Vorkaufsrechtssatzungen nach § 25 Baugesetzbuch erlassen:

B 1 Neu Zippendorf, Am Hang

Die Landeshauptstadt Schwerin wird einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen, um den baulichen Missstand auf der Fläche der ehemaligen Bezirksparteischule zu beseitigen und die Flächen für eigentumsorientierten Wohnungsbau zu aktivieren.

B 2 Werdervorstadt, Güstrower Straße

Die Landeshauptstadt Schwerin wird einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan fassen, um die privaten Flächen nördlich des ehemaligen Straßenbauamtes, die derzeit vorwiegend gewerblich durch Kfz-Betriebe genutzt werden, für eigentumsorientierten Wohnungsbau mit einem hohen Anteil an Sozialwohnungen zu entwickeln.

B 3 Warnitz, „Warnitzer Feld“

Die Landeshauptstadt Schwerin hat nur noch wenige Potenziale für individuellen Eigenheimbau. Die Fläche, die von der Grevesmühlener Chaussee, der Bahnhofstraße und dem Kirschenhöfer Weg umschlossen ist, besteht aus mehreren Grundstücken mit teilweise mehrköpfigen Eigentümergemeinschaften.  Die Landeshauptstadt Schwerin wird das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Einleitung eines Umlegungsverfahrens beginnen.

B 4 Neu Zippendorf, Berliner Platz
Zurück Seite drucken

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Herr Andreas Thiele
Fachdienstleiter

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2656