
Die Wohnbebauung entlang der Straßenzüge Sebastian-Bach-Straße, Richard-WagnerStraße und der Nordseite der Wittenburger- und Werner-Seelenbinder-Straße ist aufgrund ihrer Planung, Entstehungszeit und ihrer baulichen Strukturen durch in sich geschlossene städtebauliche Erscheinungsbilder geprägt. Diese widerspiegeln bedeutende Entwicklungsphasen in der Geschichte der Landeshauptstadt Schwerin.
Die genannten Bereiche unterliegen in vielfacher Hinsicht einem Veränderungsdruck, der die vorhandene städtebauliche Gestalt in einem stadtgestalterisch nicht erwünschten Ausmaß verändern könnte. Solche Veränderungen betreffen z.B. die äußere zeittypische Gestaltung der vorhandenen Gebäude.
Ziel der Erhaltungssatzung ist es daher, den vorhandenen baulichen Bestand mit seinem
städtebaulich überlieferten Erscheinungsbild dauerhaft zu erhalten.