Für die Nutzung der Sportstätten der Landeshauptstadt Schwerin gelten ab dem 2. November 2020 folgende Auflagen:
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Der Schulsport bleibt demnach gebucht. Dies gilt ausschließlich für Schulsport und nicht für Sportstättennutzungen durch Kindertagesstätten, Tagesmütter oder ähnliche Gruppen.
Alle anderen Nutzungszeiten werden gesperrt, eine Abrechnung dieser Zeiten findet nicht statt. Terminliche Buchungen werden für diesen Zeitraum storniert.
Jeder Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport auf Sportaußenanlagen, der stattfinden soll, ist wie gewohnt per E-Mail oder Telefon anzufragen bzw. zu buchen.
Diese Regelung gilt bis vorerst einschließlich 15. November 2020.
Die weiterführenden Auflagen gemäß Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) für die Nutzung der öffentlichen Sportstätten der Landeshauptstadt Schwerin finden Sie unter https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf