
Im Zeitraum 10.12.2020 bis einschließlich 04.01.2021 ist die Nutzung der Sportstätten der Landeshauptstadt Schwerin auf Grundlage der Verordnung der Landesregierung und der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Schwerin ausschließlich für den Schul- und Spitzensport gestattet.
Allgemeinverfügung Corona-Landesverordnung M-V