Mit dem 01.11.2025 ermöglicht die Landeshauptstadt Schwerin Ladesäulenanbietern, auf Antrag eine Sondernutzungserlaubnis für die Installation eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes auf städtischen Verkehrsflächen. Das entsprechende Verfahren ist durch die Ladepunkte-Verteilungsrichtlinie der Landeshauptstadt geregelt, die anfallenden Gebühren der Gebührentabelle zur städtischen Sondernutzungssatzung zu entnehmen.
Ladepunkte-Verteilungsrichtlinie
Kurzbeschreibung Prozedere
Innerhalb von drei Monaten können pro Antragsteller 20 Ladepunkte beantragt werden. Der Antragstellung kann eine allgemeine Interessensbekundung mit gröberen Angaben zu den vorgesehenen Standorten vorangestellt werden, um mit Empfehlung der Stadt Vorabauskunft durch die Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS) zu erhalten.
Die Anträge auf die Sondernutzung Errichtung einer Ladesäule müssen die unter II b der Ladepunkte-Verteilungsrichtlinie aufgeführten Angaben und Visualisierungen enthalten. Die Standorte müssen die im Anhang A der Richtlinie genannten Anforderungen berücksichtigen.
Die Anträge können postalisch oder per Mail an den Fachdienst Verkehrsmanagement unter der folgenden Adresse gesendet werden.
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Verkehrsmanagement
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Nach Erhalt der Genehmigung ist zusätzlich ein Netzanschluss bei der Netzgesellschaft Schwerin zu beantragen.