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Befahrensregelung im Schweriner Innensee (Bundeswasserstrasse)

© Dr. Wolfgang Scheller

Liegezonen in den Naturschutzgebieten Kaninchenwerder und Ziegelwerder

 © Landeshauptstadt Schwerin/Ulrike Auge

Die Wassersportsaison ist wieder in vollem Gange und so mancher wundert sich über die Betonnung rund um die Inseln Kaninchen- und Ziegelwerder. Tatsächlich wurde die Befahrensregelung rund um die beiden Naturschutzgebiete im Schweriner See im November des vergangenen Jahres 2017 geändert. So sind ab der Saison 2018 drei Zonen vor Kaninchenwerder und eine Zone vor Ziegelwerder im Zeitraum von Mitte April bis Mitte Oktober wieder befahrbar.

Die genaue Lage der frei gegebenen Liegezonen sehen Sie auf der unten stehenden Karte.

Ausgelegt wurden von der Bundeswasserstraßenverwaltung die offiziellen, schwimmenden rot-weißen Schifffahrtszeichen zur wasserseitigen Begrenzung beider Naturschutzgebiete. Eine zusätzliche Austonnung der Liegezonen mit kleinen gelben Tonnen wird weder vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg noch von der Stadtverwaltung vorgenommen, da die kleinen inoffiziellen Tonnen in der Vergangenheit regelmäßig verdriftet sind. Maßgeblich für die Begrenzung des Befahrensverbotes ist ohnehin der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnungstext und nicht die Lage der Tonnen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Umweltbeauftragten der Wassersportvereine sowie über die nachfolgende Befahrensverordnung des Bundes (vgl. insbesondere Lageplan 18 und 19).

Liegebuchten
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