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Eltern & Schüler wirken mit

Eltern & Schüler wirken mit!

 © Fotolia/Syda Production

Die Schule bietet nicht nur Schülerinnen und Schülern sondern auch Eltern große Mitwirkungs-und Gestaltungsmöglichkeiten.

Das im Schulgesetz MV verankerte Recht auf Mitbestimmung können die von ihrer Schule gewählten Schüler- und Elternvertreter auf vielfältige Weise einsetzen.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Aufgaben, Pflichten und Rechten für eine aktive Mitgestaltung an der Schule.

Der Stadtelternrat stellt sich vor

Aufgaben

Der Stadtelternrat in Schwerin spielt eine zentrale Rolle in der Mitgestaltung des schulischen Lebens. In § 86 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern sind die gesetzlichen Grundlagen normiert. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Vertretung der Elterninteressen gegenüber den Schulträgern und dem Staatlichen Schulamt Schwerin als untere Schulaufsicht. Dabei stehen die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft sowie die beruflichen Schulen im Mittelpunkt.

Der Stadtelternrat spiegelt die Belange der Eltern von über 10.000 Schülerinnen und Schüler in der Landeshauptstadt Schwerin. Der Stadtelternrat hat darauf zu achten, dass die Belange aller in Schwerin vorhandenen Schularten angemessen berücksichtigt werden.

Der Stadtelternrat setzt sich zudem für die Verbesserung der Schulqualität ein, indem er aktuelle Themen wie Schulfinanzierung, Lehrerbedarf und pädagogische Konzepte thematisiert und Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Dabei verfolgt er das Ziel, das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt als Schulträger, dem staatlichen Schulamt-Schwerin und den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schülern zu verbessern.

Weiterhin vertritt dieses Gremium die Belange der Erziehungsberechtigten der Landeshauptstadt Schwerin im Landeselternrat M-V.

Wahl

Der Stadtelternrat Schulen der Landeshauptstadt Schwerin konstituierte sich am 24. Oktober 2023 für die aktuelle zweijährige Wahlperiode. Von 21 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, 9 Schulen in freier Trägerschaft und 3 beruflichen Schulen sind 26 Elternvertreter im Stadtelternrat aktive. Diese wählten einen Vorstand von 10 Personen sowie einen Vorsitzenden und 2 Stellvertreter.

Aktuell ist Daniel Rintsch der Vorsitzende. Vertreten wird er durch Alexandra Bendlin und Antje Meike. 9 Delegierte werden vom Stadtelternrat Schulen der Landeshauptstadt Schwerin in den Landeselternrat Mecklenburg-Vorpommern.

Für den 28. Oktober 2025 sind die Wahlen für die nächste Wahlperiode geplant.

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport
Stadtelternrat Schulen
z. H. Daniel Rintsch

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Mitwirkung der Eltern

Aufgaben

Die Erziehungsberechtigten wirken bei der Gestaltung und Organisation der schulischen Bildung und Erziehung ihrer Kinder auf schulischer und überschulischer Ebene mit durch:

  • das Vertrauen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten zu festigen und zu vertiefen,
  • die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der schulischen Erziehung zu wahren und ihre Verantwortungsbereitschaft zu fördern,
  • den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Beratung und Information zu geben,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten zur Gestaltung der Schule zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten.

Mitwirkung der Schüler

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Schülermitwirkung gehören insbesondere:

  • die Wahrnehmung der Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit (Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht) in der Schule, gegenüber den Schulbehörden und der Öffentlichkeit,
  • die Förderung der fachlichen und gemeinschaftsbezogenen Interessen der Schülerinnen und Schüler,
  • die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen,
  • die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.
Formen der Mitwirkung

Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Gestaltung und Organisation der schulischen Bildung und Erziehung auf schulischer und überschulischer Ebene mit durch:

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