Der Stadtelternrat in Schwerin spielt eine zentrale Rolle in der Mitgestaltung des schulischen Lebens. In § 86 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern sind die gesetzlichen Grundlagen normiert. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Vertretung der Elterninteressen gegenüber den Schulträgern und dem Staatlichen Schulamt Schwerin als untere Schulaufsicht. Dabei stehen die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen, die Schulen in freier Trägerschaft sowie die beruflichen Schulen im Mittelpunkt.
Der Stadtelternrat spiegelt die Belange der Eltern von über 10.000 Schülerinnen und Schüler in der Landeshauptstadt Schwerin. Der Stadtelternrat hat darauf zu achten, dass die Belange aller in Schwerin vorhandenen Schularten angemessen berücksichtigt werden.
Der Stadtelternrat setzt sich zudem für die Verbesserung der Schulqualität ein, indem er aktuelle Themen wie Schulfinanzierung, Lehrerbedarf und pädagogische Konzepte thematisiert und Vorschläge zur Optimierung unterbreitet. Dabei verfolgt er das Ziel, das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt als Schulträger, dem staatlichen Schulamt-Schwerin und den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schülern zu verbessern.
Weiterhin vertritt dieses Gremium die Belange der Erziehungsberechtigten der Landeshauptstadt Schwerin im Landeselternrat M-V.