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Ab diesem Jahr keine gesonderten Bescheide zur Grundsteuer mehr Dauerbescheide von 2015 sind Besteuerungsgrundlage 19.01.2016

Die Finanzverwaltung der Stadt Schwerin erinnert daran, dass 2015 erstmalig Dauerbescheide zur Grundsteuer erstellt worden sind. Das bedeutet, dass es in diesem Jahr, anders als bisher, keinen gesonderten Grundsteuerbescheid mehr an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Unternehmen geben wird. Gesonderte Steuerbescheide zur Grundsteuer werden künftig nur noch verschickt, wenn  eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlweise, bei der Steuerschuldnerschaft oder dem Adressaten eintritt.In allen anderen Fällen gilt der Bescheid des Vorjahres unverändert auch für 2016. Die darin genannten Steuerbeträge sind auch in 2016 zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen.
Die notwendige öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung und Einrichtung der Grundsteuer 2016 ist am 11. Januar 2016 ortsüblich im Internet unter www.schwerin.de/expressbekanntmachungen erfolgt.
Der Veröffentlichungstext ist außerdem noch bis zum 11. Februar 2016 im Haupteingangsbereich des Stadthauses, Am Packhof 2-6, als Aushang zu finden.
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