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Landeshauptstadt verkauft bebautes Grundstück in Lankow 29.06.2018

Kartenausschnitt © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, folgendes bebautes Grundstück zu verkaufen: Lankower Straße 1 mit der katasteramtlichen Bezeichnung Flurstück 68/11, Flur 1, Gemarkung Lankow

Das Grundstück ist 772 m² groß und befindet sich auf der östlichen Seite der Lankower Straße. Die Bebauung besteht aus einem um 1955 in traditioneller Bauweise errichteten Doppelhaus. Das Gebäude ist voll unterkellert und das Dachgeschoss ausgebaut. Die Wohnfläche beträgt je Haushälfte ca. 70 m². Das Objekt steht seit längerer Zeit leer. Der bauliche Zustand ist ungenügend. Es besteht ein hoher Reparaturstau.

Das Grundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB Innenbereich).

Angaben nach EnEV 2014: Baujahr Gebäude um 1955; Energieträger Braunkohle, Strom-Mix; Energiebedarfsausweis; Endenergiebedarf: 334,2 kWh/(m²a).

Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 56.000,-- EUR.

Detaillierte Informationen zum Standort sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin bereit gestellt. Interessenten für den Erwerb eines Grundstückes werden daher gebeten, die unter dem Standort Lankower Straße 1 auf der Internetseite der Stadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien unter der Rubrik Schwerin verkauft bereit gestellten Dokumente abzurufen.

Zusätzlich zum Kaufpreis sind durch den Erwerber die Nebenkosten des Vertrages sowie die Kosten der gutachterlichen Verkehrswertermittlung zu bezahlen.

Interessenten für den Erwerb des Grundstückes werden gebeten, Ihr Angebot innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieses Inserates an die folgende Adresse zu richten:

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin

Ansprechpartnerin:
Frau Raubold

Tel. 0385 545-1615
E-Mail: immobilien@schwerin.de 

Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.

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