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Schulstart für 894 Erstklässler in der Landeshauptstadt / Einschulungsfeiern können stattfinden / Über 300 freiwillige Wiederholer 26.07.2021

Für 894 Mädchen und Jungen beginnt am 2. August mit dem Schulbesuch ein neuer, spannender Lebensabschnitt. Die Erstklässler werden eine der 10 kommunalen Grundschulen oder der 7 Schulen in freier Trägerschaft besuchen. „Ich bin froh, dass wir jetzt wieder mit dem Regelunterricht in allen Jahrgangsstufen und Schularten starten können. Ich wünsche allen Erstklässlern eine tolle Einschulung und einen spannenden Start in die Schule. Habt viel Spaß beim Lesen, Schreiben und Rechnen lernen“, sagte Oberbürgermeister Rico Badenschier zum bevorstehenden Schuljahresstart. Die Eltern bittet der Oberbürgermeister, von den Impfangeboten der Stadt regen Gebrauch zu machen: „Erwachsene können durch die eigene Schutzimpfung dazu beitragen, dass die Kinder besser geschützt sind und das Virus nicht in die Schulen getragen wird.“

Auch Autofahrerinnen und Autofahrer sollten in diesen Tagen besondere Rücksicht auf Schulkinder im Straßenverkehr nehmen. Insbesondere gilt das auf den Umleitungsstrecken wegen der gesperrten Wallstraßenbrücke. Davon sind die Schulwege zu den Grundschulen Fritz Reuter und Friedensschule sowie zum Sportgymnasium und Gymnasium Fridericianum betroffen. Aktuell werden an den allgemeinbildenden Schulen in Schwerin 10.762 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, davon 7814 an kommunalen 2948 an privaten Schulen. Hinzu kommen 4700 Berufsschüler an den Regionalen beruflichen Bildungszentren der Stadt.

Aufgrund der Corona-Pandemie können die Einschulungsveranstaltungen nur unter Einhaltung bestimmter Regeln durchgeführt werden. „Jede Schule hat für sich entschieden, in welchem Rahmen die für die Schulanfänger und ihre Eltern wichtige Feier stattfinden kann“, sagt die Leiterin des Fachdienstes Schule Manuela Gabriel.

Insgesamt wurden im Staatlichen Schulamt Schwerin 323 Anträge auf freiwillige Wiederholung des Schuljahres gestellt, von denen die meisten genehmigt wurden. 64 Schülerinnen und Schüler konnten aufgrund von nicht erbrachten Leistungen nicht versetzt werden.  

Die Schülerinnen und Schüler der Regionalschule Erich Weinert können zu Beginn des neuen Schuljahres wieder in ihre Schule zurückkehren. Die aufwändige Sanierung des Schulgebäudes wurde nach dreijähriger Bauzeit abgeschlossen. Dafür beginnt im Regionalschulteil der Astrid-Lindgren-Schule die lang geplante Sanierung der Fassade und der Fenster. Die Regionalschule ist dafür für zwei Jahre an den Ausweichstandort in Lankow umgezogen, der zuvor von der Erich-Weinert-Schule genutzt wurde.

Ab 1. September Schulanmeldungen im Stadthaus

Eltern können ihre Kinder ab dem 1. September im BürgerBüro des Stadthauses für den Schulbesuch anmelden. Aufgrund der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie können Eltern in diesem Jahr ihre Kinder nur mit einem Termin zur Schule anmelden.

Für das nächste Schuljahr müssen alle Schweriner Kinder angemeldet werden, die zwischen 1. Juli 2015 und 30. Juni 2016 geboren wurden. Eine Anmeldung ist auch für Kinder notwendig, die in einer Schule in freier Trägerschaft eingeschult werden sollen.

Anzumelden sind auch die Kinder, die im letzten Jahr von der Schule zurückgestellt wurden bzw. für das kommende Schuljahr zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden sollen. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis bzw. Reisepass der/des Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Sorgeberechtigten vorzunehmen, bei Verhinderung kann eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen.

Termine für die Schulanmeldung können ab dem 12. August maximal 20 Tage im Voraus online unter www.schwerin.de/terminvergabe reserviert werden. Dazu ist eine beliebige Dienstleistung in der Rubrik Bürgerservice auszuwählen. Zusätzlich können Terminabsprachen telefonisch unter 0385 545-1111 ebenfalls ab dem 12. August 2020 erfolgen. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist weiterhin für Besucher des Stadthauses vorgeschrieben.

Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein. Sofern es möglich ist, bittet die Stadtverwaltung darum, dass die Termine nur von den Eltern wahrgenommen werden.

  

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