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Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried“ 03.11.2017

Lageplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 100 „Krebsförden – Grabenstraße / Ellerried“ aufzustellen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Krebsförden. Es umfasst das Areal des Heimtextilien­mark­tes und des Sieben Seen Centers. Der Geltungs­bereich ist im Lageplan dargestellt.

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können Sie sich in der Zeit vom 13. bis 24. November 2017 bei der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten informieren. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit sich zu den Planungsabsichten zu äußern.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i.V. Bernd Nottebaum

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