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Eigenbetrieb SDS verschickt jetzt die aktuellen Gebührenbescheide - Änderungen bei Straßenreinigung sind seit Jahresbeginn in Kraft getreten 29.01.2018

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In diesen Tagen verschickt der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin die aktuellen Gebührenbescheide. Darin ist zum einen die Festsetzung der Gebühren für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung für das Jahr 2017 enthalten. Zum anderen werden die fälligen Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr mitgeteilt. „Wer den Gebührenbescheid zur Hand nimmt, dem fällt ein verändertes Aussehen auf. Wir haben ein zeitgemäßes Layout gewählt, damit alle wichtigen Angaben leichter lesbar und zu verstehen sind", so SDS-Bereichsleiter Axel Klabe.

Der aktuelle Gebührenbescheid weist für viele Schwerinerinnen und Schweriner aber noch mehr Neues auf: Rund die Hälfte aller Straßen im Stadtgebiet werden aufgrund der geänderten Straßenreinigungssatzung anders klassifiziert. „Das hängt zum einen mit einer neu eingeführten Reinigungsklasse 4 zusammen. Diese gilt für Straßen mit geringem Verschmutzungsrad und betrifft hauptsächlich Stadtrandlagen. Hier wird alle vier Woche die Straße gereinigt", sagt Axel Klabe weiter. Die veränderte Straßenreinigungssatzung führt auch dazu, dass bestimmte Straßenabschnitte häufiger, andere weniger oft gereinigt werden. Das spiegelt sich natürlich bei den Gebühren wider, die Teil des aktuellen Bescheides sind. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt können das Verzeichnis reinigungspflichtiger Straßen in der neuen Satzung einsehen. Diese ist auf der Internetseite des SDS (www.sds-schwerin.de) hinterlegt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SDS für Auskünfte gern zur Verfügung. Unter den Rufnummern 0385 633-1672 und 0385 633-1678 sind kompetente Ansprechpartner zu erreichen.

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