Verkehrssperrungen aufgrund von Bauarbeiten
04.03.2016
Ab Montag
Kanalinspektions- und Kanalreinigungsarbeiten in der Güstrower Straße
In der Güstrower Straße zwischen Walther-Rathenau-Straße und dem Kreisverkehr kann es vom 7. bis 11. März aufgrund von Kanalinspektions- und Kanalreinigungsarbeiten tagsüber von 8 bis 15 Uhr zur Behinderungen kommen. Eine 3 Meter Durchfahrtsbreite wird gewährleistet.
Arbeiten in der Wittenburger Straße 84
Vom 7. bis 11. März ist die Wittenburger Straße 84 stadteinwärts halbseitig über eine maximale Länge von 21 Meter gesperrt, da eine Elektroleitung verlegt wird. Eine 3 Meter Durchfahrtsbreite wird gewährleistet.
Gehweg in der Molkereistraße 2-4 wird instand gesetzt
In der Zeit vom 7. bis 11. März ist der Gehweg in dem Bereich Molkereistraße 2-4 aufgrund von Gehweginstandsetzungen (SDS) gesperrt. Haltverbote sind zu beachten, damit eine Durchfahrtsbreite von 3 Meter gewährleistet werden kann.
Straßeninstandsetzungsarbeiten in der Jean-Sibelius-Straße 7-9 und 13-17
Im Auftrag der Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) werden in der Jean-Sibelius-Straße 7-9 und 13-17 vom 7. bis 11. März Straßeninstandsetzungsarbeiten durchgeführt. Eine Durchfahrtsbreite von 3 Meter ist gewährleistet. Die Haltverbote sind zwingend zu beachten und einzuhalten.
Ab Mittwoch
Arbeiten in der Wismarschen Straße 222-224
Im Zeitraum vom 9. bis 11. März und vom 29. März bis 29. April wird aufgrund von Abrissarbeiten in der Wismarschen Straße 222-224 eine halbseitige Straßensperre und eine Sperrung des Fußgängerverkehrs benötigt. Fußgänger werden rechtzeitig umgeleitet und eine mindestens 3 Meter Durchfahrtsbreite ist gewährleistet.
Kran wird aufgestellt
Auf Grund einer Kranstellung ist der Marienplatz 1/Ecke Wismarsche Straße am 9. März von 20.30 bis 4 Uhr voll gesperrt. Fußgänger werden durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt.
Vorschau
Baumfällarbeiten
Aufgrund von Baumfällarbeiten ist eine Vollsperrung des Demmlerplatzes 4-8 am 15. März in der Zeit von 7 bis 18 Uhr notwendig.
Bergstraße 52
Die Verkehrseinschränkungen für den Hausneubau bestehen weiterhin bis zum 31. März.