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22 Neuinfektionen am Samstag - Aufruf an Patienten der chirurgischen Praxis im Ärztehaus Weststadt 01.05.2021

Mit 22 Neuinfektionen am Samstag steigt die 7-Tage-Inzidenz in der Landeshauptstadt auf 134,9 Fälle je 100.000 Einwohner. Unter den Infektionen waren zehn Kontaktpersonen in der Quarantäne und 9 Hausarztmeldungen. Zwei Meldungen erreichten das Gesundheitsamt über das Testzentrum und eine weitere durch Kollegen aus dem Nachbarkreis. Aktuell gibt es in der Landeshauptstadt 294 aktive Infektionen (absolut 2550). 15 Schwerinerinnen und Schweriner werden derzeit in der Klinik behandelt. Es sind keine weiteren Todesfälle zu beklagen.

Aufruf an Patienten der chirurgischen Praxis im Ärztehaus Weststadt: Coronatest bei den Helioskliniken soll bereits am Samstag und Sonntag erfolgen

Das Gesundheitsamt ermittelt mit Hochdruck alle betroffenen Patienten und Dritte, die von der Quarantäneanordnung im Zusammenhang mit der positiv getesteten Mitarbeiterin der chirurgischen Praxis im Ärztehaus Weststadt betroffen sind. Die Ermittlungen dauern an. Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von Betroffenen wird zweigleisig verfahren. Daher fordert das Gesundheitsamt alle Patienten und weitere Personen, die sich im Zeitraum vom 21. April bis zum 28. April 2021 in der chirurgischen Praxis im Ärztehaus Weststadt, Joh.- Brahms-Straße 59 länger als 10 Minuten aufgehalten haben auf, unverzüglich im Testzentrum der Helioskliniken einen PCR-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Das Testzentrum ist heute noch bis 18 Uhr und am 02.05.2021 von 10-18 Uhr geöffnet. Betroffene geben bitte bei der Testung den Bezug zum Ausbruch in der Arztpraxis an. 

Die Betroffenen wenden sich bitte darüber hinaus bevorzugt per E-Mail an das Gesundheitsamt unter gesundheitsamt@schwerin.de und teilen bitte folgende Daten mit: Namen, Anschrift, Telefonnummer und Tag des Aufenthaltes in den Praxisräumen oder melden Sie sich ab Montag, den 03.05.21, 9.00 Uhr per Telefon unter 0385 545-3333. Für den Personenkreis ist eine Quarantäne per Allgemeinverfügung angeordnet und unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Der genaue Tag des Praxisbesuchs ist wichtig, damit die Quarantäne individuell bemessen werden kann. Die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamtes werden zurückrufen, um die weiteren Maßnahmen zu besprechen.

 

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