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Neue Online-Dienstleistung im Serviceportal der Stadt - Geburtsanzeigen können jetzt auch online übermittelt werden 20.01.2021

 © Landeshauptstadt Schwerin

Die für Eltern so wichtige Geburtsanzeige war eine der wichtigen Dienstleistungen, die auch während der kompletten Schließung des Stadthauses im ersten Lockdown durchgängig angeboten wurde. Jetzt ist sie für frisch gebackene Eltern auch online möglich: schnell, kontaktlos und rund um die Uhr. Die Erstbeurkundung finden Eltern im servicekonto.schwerin.de als Online-Dienstleistung „Geburt eines neugeborenen Kindes beim Standesamt anzeigen“

So gibt es jetzt für alle Eltern eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, ihre Daten zu jeder Tageszeit flexibel, kontaktlos und papiersparend an das Standesamt zu übermittelten.
Neben den gebührenfreien Urkunden (für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse), können die Eltern auswählen, wie viele weitere Geburtsurkunden sie individuell benötigen. Es werden Urkunden im Stammbuch Format, im A-Format oder auch mehrsprachige Urkunden angeboten. Das Programm zeigt den Eltern, je nach Familienstand, genau an, welche Dokumente zusätzlich zu der Anzeige im Standesamt einzureichen sind.
Die übrigen Dokumente (wie die Namenserklärung, die Geburtsurkunden der Eltern, die Eheurkunde oder die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung) können zeitgleich auf dem Postweg an das Standesamt geschickt werden. Die gewünschten Urkunden werden dann, zusammen mit den Originalen der Eltern, sicher per Einschreiben zurückgeschickt.

Auch für ältere Kinder oder Erwachsene, die in Schwerin geboren wurden, können Geburtsurkunden online beantragt werden. Hierzu kann die Dienstleitung „Geburtsurkunde/ Geburtenregister ausstellen“ genutzt werden. In diesem Fall müssen keine Originale mehr eingereicht werden. Auch Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister können über das Servicekonto Schwerin online beantragt werden.

 

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