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Veranstaltung mit Mario Barth in der Sport- und Kongresshalle - Besucherverkehr am 22. April wird wieder mit Verkehrs- und Parkkonzept gelenkt 18.04.2016

Am 22. April 2016 werden zu der Veranstaltung mit Mario Barth in der Sport- und Kongresshalle mehr als 5000 Besucher erwartet.
Die Landeshauptstadt Schwerin wird aus diesem Anlass das bereits aus der Vergangenheit bekannte Verkehrs- und Parkkonzept erneut zum Einsatz bringen.
Auswärtige Gäste, insbesondere aus den Richtungen Wismar und Ludwigslust, werden gebeten, über die Umgehungsstraße den Parkplatz der Kongresshalle anzufahren.

Der Parkplatz am Finanzamt in der Johannes-Stelling-Straße wird zusätzlich als P & R Parkplatz eingerichtet. Von dort werden regelmäßig Shuttle-Busse kostenfrei zum Veranstaltungsort mit Haltepunkten am Marienplatz und der Sport-und Kongresshalle fahren. Die eingerichteten Haltestellen sind mittels Hinweistafeln gekennzeichnet. Am Marienplatz hält der Shuttle Bus an den vorhandenen Haltestellen. Der Weg zum P & R Parkplatz am Finanzamt in der Johannes-Stelling-Straße wird durch Hinweistafeln ausgewiesen.

Der Parkplatz unmittelbar neben dem Achteck steht am Abend der Veranstaltung nicht zur Verfügung. 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird die Zufahrt zur Wittenburger Straße aus Richtung Obotritenring kommend voll gesperrt sein. Ebenso werden die Zufahrten von der Wittenburger Straße aus in Richtung Werner-Seelenbinder-Straße, Jean-Sibelius-Straße und Richard-Wagner-Straße in dieser Zeit gesperrt. Bewohnerinnen und Bewohner der Weststadt erreichen ihr Wohngebiet am Sonnabend ab 18 Uhr nicht mehr über die Wittenburger Straße, sondern über die Lessingstraße. Diese verkehrsrechtliche Regelung wird voraussichtlich bis 20.30 Uhr aufrechterhalten.


Vor diesem Hintergrund beachten Sie bitte als Verkehrsteilnehmer Folgendes:

• Sofern es möglich ist, nutzen Sie den öffentlichen
   Personennahverkehr.
• Folgen Sie der P & R Wegweisung „Besucher Kongresshalle Bus-   Shuttle“.
• Folgen Sie den Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten.
• Parken Sie nur dort, wo es auch ausdrücklich erlaubt ist.
• Feuerwehrzufahrten und Ein- und Ausfahrten sind frei zu halten. Ein
   Nichtbeachten führt zu kostenpflichtigen Abschleppmaßnahmen.

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