Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Öffentliche Bekanntmachung nach § 28b Abs. 2 S. 1 IfSG 12.05.2021

Gem. § 28b Abs. 2 S.1 IfSG (idF vom 22.4.21 – BGBl. I vom 22.4.21B, S. 802) wird unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html) bekanntgegeben, dass in der Landeshauptstadt Schwerin die Zahl von 100 Neuinfektionen mit SARS-Cov-2 innerhalb der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (7.5.-11.5.21) unterschritten wurde, so dass ab dem 13.05.21 die in § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 1-10 IfSG festgelegten Schutzmaßnahmen nicht mehr gelten.

 

------------------------

Hinweis: Damit gelten ab 13.5.21 die landesrechtlichen Maßnahmen, d.h. der Corona-LVO MV in der jeweils gültigen Fassung sowie die aufgrund dieser erlassenen Regelungen.

------------------------

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Archiv Bekanntmachungen