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Landtags- und Oberbürgermeisterwahl Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht - Freiwillige können sich bis zum 27. Mai bei der Wahlbehörde melden 12.05.2016

Am 4. September 2016 finden die Wahl zum 7. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sowie die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin statt, eine ggf. durchzuführende Stichwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 18. September 2016. Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt ist für das Stadtgebiet mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen betraut und u. a. für die Berufung der Wahlvorstände zuständig. „Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die ehrenamtliche Mitarbeit von etwa 600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den zu bildenden Wahlvorständen notwendig“, erklärt Gemeindewahlleiter Bernd Nottebaum.Die Wahlbehörde wird wieder Schulungen anbieten, um alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Wahltag vorzubereiten.
Die Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen  können bis zum 27. Mai 2016 gerichtet werden an:

Landeshauptstadt Schwerin
Wahlbehörde
An Packhof 2-6
19053 SchwerinOnline:    www.schwerin.de/wahlen
E-Mail:    wahlhelfer@schwerin.de
Fax: 0385 545-1749

Ansprechpartner in der Wahlbehörde sind Ringo Witte (rwitte@schwerin.de/Tel. 545-1746) und Franziska Schleiff (fschleiff@schwerin.de/Tel. 545-1748).

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u. a. die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, die  Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse am Wahlabend.

Mithelfen können alle wahlberechtigten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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