Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 17.11.2020 beschlossen, die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 "Zippendorf" aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 "Zippendorf". Schwerpunkt der Planung ist die Ansiedlung einer Kindertagesstätte und einer Pflegeeinrichtung im Wohnpark Zippendorf. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i. V. Bernd Nottebaum