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Behindertenbeirat und Wahlbehörde prüften Barrierefreiheit der Wahllokale 20.06.2016

Ende Februar 2016 brachte der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt Schwerin einen Antrag in die Stadtvertretung ein mit dem Ziel, alle Wahllokale auf ihre Barrierefreiheit zu überprüften. Diese Überprüfung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Mitarbeiter der Wahlbehörde Michael Helms. „Es ist nur der der Beharrlichkeit und Ausdauer von Herrn Helms zu verdanken, dass die Überprüfung der Wahllokale innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden könnte“, bedankte sich der Behindertenbeirat jetzt.
Im Ergebnis der gemeinsam mit dem Behindertenbeirat durchgeführten Vorortbegehungen in allen 59 Wahlbezirken zeigte sich, dass nur 44,1 Prozent der Wahllokale in Schwerin vollständig und weitere 42,4 Prozent sind mit Einschränkungen barrierefrei sind. In Zusammenarbeit mit der Stadt ist der Behindertenbeirat bemüht, bis zu den Landtags- und OB-Wahlen am 4. September 2016 so viele Wahllokale wie möglich noch barrierefrei zu gestalten.
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