Bildungs- und Teilhabepaket wird in Schwerin gut genutzt - Lernförderung und Mittagessen besonders gefragt
08.07.2016
Die musische Betätigung am Konservatorium oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder sind für einige Kinder nicht selbstverständlich. Denn diese kostet Geld. Geld, das manche Eltern nicht aufbringen können. Hier hilft das von der Bundesregierung beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Das Bildungs- und Teilhabepaket kam in der Landeshauptstadt bisher über 7.000 Mädchen und Jungen zugute.„Die finanzielle Situation führt dazu, dass viele Familien in der Landeshauptstadt nach wie vor auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets angewiesen sind, damit ihre Kinder chancengleich am schulischen, kulturellen und sportlichen Leben unserer Stadt teilnehmen können“, konstatiert Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow. „Mit der 2014 eingeführten Bildungskarte ist es uns gelungen, den Zugang zu diesen Leistungen deutlich zu erleichtern.
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets kommen bei den Berechtigten in Schwerin an. Auch die Leistungsgewährung aus einer Hand mit dem Fachdienst Soziales als zentralem Ansprechpartner hat sich bewährt“, sagt Sozialdezernent Andreas Ruhl.
Insgesamt hat die Stadt bis Ende 2015 3.820 Bildungskarten ausgestellt, Ende April waren es 4496. Insgesamt nutzen über 90 Prozent der Anspruchsberechtigten die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.214 verschiedene Leistungsanbieter – zum Beispiel für Mittagessen, Sport, Kultur oder Nachhilfe – unterstützen im Verbund mit der Bildungskarte eine einfache und bargeldlose Nutzung und Abrechnung der Leistungen.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt knapp 1,48 Mio. Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Schweriner Kinder ausgezahlt. Am gefragtesten waren das gemeinsame Mittagessen, die Lernförderung und der Zuschuss von 100 Euro für den Schulbedarf sowie Leistungen der Schülerbeförderung. „Doch gerade die so wichtige Möglichkeit, auch Sport-und Kulturangebote bevorzugt zu nutzen, wird noch viel zu wenig genutzt. Deshalb werden wir diese Angebote noch intensiver bewerben und auch Sportvereine und Kultureinrichtungen bitten, auf die Nutzung der Bildungskarte hinzuweisen“, betont Oberbürgermeisterin und Kulturdezernentin Angelika Gramkow.
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Eltern, die Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach dem SGB XII oder einen Kinderzuschlag erhalten. Die Förderung erfolgt- mit nicht automatisch: Die Eltern müssen die Leistungen für ihre Kinder im Stadthaus beantragen.
Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es für:• das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita, Schule und Hort• die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten in Höhe von monatlich
10 Euro (z. B. für Beiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Museumsbesuche)
• eine angemessene Lernförderung• eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Kita und Schule
• Schulbedarf in Höhe von jährlich 100 Euro
• Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten Schule
Informationen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es im Fachdienst Soziales (Tel. 545 2146) sowie unter der Servicenummer 115. Alle Anträge sind unter www.schwerin.de zu finden.
Ausgezahlte Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2015:
rund 1,48 €
davon:
Gemeinsames Mittagessen 540.000 €Lernförderung 310.000 €Schulbedarf 248.000 €Schülerbeförderung 161.000 €
Kita- und Klassenfahrten 114.000 €Teilhabe 74.000 €Kita- und Schulausflüge 34.000 €