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Gemeindewahlausschuss entschied abschließend über Wahlvorschläge - Auch Martin Molter und Stefan Timm zur OB-Wahl am 4. September zugelassen 14.07.2016

Am 13. Juli 2016 tagte der Gemeindewahlausschuss zur Zulassung der zurückgestellten Wahlvorschläge für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Schwerin. Gemeindewahlleiter Bernd Nottebaum teilte mit, dass die Wahlvorschläge der Partei „Die PARTEI“ mit dem Bewerber Martin Molter sowie die Einzelbewerbung Stefan Timms zugelassen wurden. Die erforderlichen amtsärztlichen Gesundheitszeugnisse wurden zwischenzeitlich nachgereicht, sodass die Wahlvorschläge keine Mängel mehr aufwiesen.
Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers Uwe Wilfert wurde vom Gemeindewahlausschuss zurückgewiesen und nicht zur Wahl zugelassen. Nach Feststellung des Gemeindewahlausschusses erfüllt Herr Wilfert nicht die Wählbarkeitsvoraussetzung des § 7 Absatz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes,  wonach die zur Wahl stehende Person die Gewähr dafür bieten muss, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten („Verfassungstreue“).“
Hierzu erklärte Bernd Nottebaum, „dass insbesondere die Äußerungen von Herrn Wilfert im sozialen Netzwerk Facebook den Ausschlag gaben, die Verfassungstreue negativ zu beurteilen. So wurden im Gemeindewahlausschuss Beispiele für die Ablehnung von allgemeinen Menschenrechten, rassistische und ausländerfeindliche Äußerungen, seine Ablehnung zur demokratischen Grundordnung, seine ideologische Einstellung zum ,Dritten Reich‘, die Einbindung in die rechtsextremistische Szene und die Haltung zur Gewalt gegen Andersdenkende aufgeführt.“Neben der Amtsinhaberin Angelika Gramkow (DIE LINKE) sind somit Simone Borchardt (CDU), Dr. Rico Badenschier (SPD), Martin  Lorentz (GRÜNE),  Frank Haacker (FDP), Anita Gröger [ASK], Martin Molter (Die PARTEI), Silvio Horn (Unabhängige Bürger) und Einzelbewerber Stefan Timm zur Wahl am 4. September 2016 zugelassen.

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