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Rogahner Straße soll saniert werden - Radverkehr wird auf Schutzstreifen und durch Kleingartenanlage geführt 07.09.2016

1550 Meter Länge misst die Rogahner Straße zwischen der Abfahrt vom Obotritenring bis zur Auffahrt zur Umgehungsstraße B 106. Anwohner und Pendler fordern schon lange eine Sanierung dieser Buckelpiste. 2017 soll nun die grundhafte Sanierung dieser wichtigen Verbindung zwischen Stadtzentrum und Görries beginnen. Doch es geht nicht nur um Verbesserungen für die Autofahrer, sondern auch um Geh- und Radwege für den Ortsteil Görries. Auch das Brückenbauwerk über die Beke zwischen den beiden Ostorfer Seen sowie die Eisenbahnunterführung zum Dwang werden erneuert.

Bevor die Verwaltung jetzt die entsprechenden Bauaufträge ausschreibt, sollen Hauptausschuss und Ortsbeirat Görries ihr Votum zur geplanten Fußgänger- und Radewegeführung in den drei Bauabschnitten abgeben.  „Unsere Vorzugsvariante basiert auf einem umfangreichen Variantenvergleich, der die verkehrssichere Führung der Fußgänger und Radfahrer gewährleistet“, betont Bau- und Wirtschaftsdezernent Bernd Nottebaum.
 
Stadtauswärts wird es einen durchgängigen Gehweg und einen durchgängigen Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn geben. Stadteinwärts endet der Gehweg am Knotenpunkt Schulzenweg und der Fahrradschutzstreifen geht in Höhe der Kleingärten in einen Radweg über, der durch die Kleingartenanlage führt.
Die vom Verkehrsmanagement erarbeitete Vorzugsvariante sieht im Einzelnen vor:

• Im ersten Straßenabschnitt (zwischen dem Knotenpunkt zur Umgehungsstraße  B 106 und dem Knotenpunkt Schulzenweg) soll es auf beiden Seiten der Straße Gehwege mit einer Breite von 2,50 Metern und beidseitig Fahrradschutzstreifen von 1,50 Metern auf der insgesamt acht Meter breiten Fahrbahn geben.

• Im zweiten Straßenabschnitt (vom Knotenpunkt Schulzenweg bis zur Eisenbahnunterführung zum Dwang) ist einseitig stadtauswärts ein 2,50 Meter breiter Fußweg geplant. Für die Radfahrer gibt es hier ebenfalls beidseitige Fahrradschutzstreifen (je 1,50 Meter)  auf der acht Meter breiten Fahrbahn.
 
• Im dritten Abschnitt (von der Unterführung bis zur Einmündung in den Obotritenring) hat der einseitige Gehweg stadtauswärts eine Breite von 1,50 Metern.  Der Fahrradschutzstreifen wird stadtauswärts durchgängig auf der Fahrbahn geführt. Stadteinwärts soll der Radverkehr ab Beginn der Kleingärten auf einem zwei Meter breiten Radweg durch die Kleingartenanlage geführt werden, da sich die Fahrbahn hier auf 7,50 Meter verengt.
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